Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt bei einer stationären Unterbringung maximal knapp 2.000 Euro monatlich – bei einer häuslichen Pflege sind es je nach Pflegestufe nur 235 Euro bis 700 Euro. Am Ende bleiben also je nach Pflegemodell sicherlich einige 100 Euro, die der Pflegebedürftige oder seine Angehörigen selbst tragen müssen. Gut, wenn sich dann wenigstens das Finanzamt an den Kosten beteiligt. Wie das funktioniert, erfahren Sie hier.
Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung absetzen
Kosten für Pflegeleistungen sind
primär als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die Kosten werden dabei unbegrenzt anerkannt, allerdings wird die zumutbare Belastung abgezogen, die je nach Familienstand und Einkommen ein Prozent bis sieben Prozent des Einkommens ausmacht.