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11.11.2011 16:26

Provisionsabgabeverbot

Versicherungsprovisionen auch für Kunden

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Versicherungsvermittler dürfen, so eine aktuelle Gerichtsentscheidung, Provisionen, die ihnen eine Versicherungsgesellschaft für einen Vertragsabschluss zahlt, ganz oder teilweise an die Kunden weiterreichen.
ProvisionsabgabeverbotcVersicherungsprovisionen auch für Kunden Finanzportal Biallo.de
Verbraucher dürften künftig von hohen Nachlässen profitieren
Millionen Versicherungskunden könnten künftig von diesem Urteil profitieren, mit dem das Frankfurter Verwaltungsgericht das 77 Jahre alte Provisionsabgabeverbot für überholt erklärten (VG Frankfurt, Aktenzeichen 9 K 105/11.F). Nach Ansicht von Verbraucherschützern dürfte die Entscheidung die bisherige Verkaufspraxis von Versicherungen erschüttern. Der Bund der Versicherten (BdV) begrüßte das Urteil. „Endlich fällt das Provisionsabgabeverbot. Die Verbraucher können nun von mehr Wettbewerb profitieren", sagt Axel Kleinlein, Vorstandsvorsitzender des BdV.

Das im Jahre 1934 erlassene Verbot war in Europa einmalig. „Mit der Entscheidung zieht Deutschland endlich nach, denn im europäischen Vergleich hinkten wir im Bereich des Wettbewerbs der Versicherungsmakler bislang hinterher", erläutert der Klägeranwalt Andreas Sasdi von der Sozietät Baumann Sasdi Sander aus Stuttgart. Versicherungsvermittler dürften sich nun einen regen Wettbewerb liefern. Sie können vor allem Vorsorgeprodukte günstiger verkaufen, wenn sie auf einen Teil ihrer Provisionen verzichten. Für Millionen Versicherte kann das zu günstigeren Konditionen führen.
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Abschlussprovisionen von mehreren tausend Euro

Gerade für Renten- und Krankenversicherungen erreichen die Abschlussprovisionen oft Beträge von mehreren tausend Euro. Die Provisionen sind immer in die Prämie mit einkalkuliert und werden vom Verbraucher bezahlt. Sie dürften nun von hohen Nachlässen profitieren.

Allerdings hat die Aufsichtsbehörde das Recht, das Urteil der Verwaltungsrichter wegen grundsätzlicher Bedeutung direkt vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Fachjuristen gehen davon aus, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht nutzen wird, um endgültig Rechtssicherheit zu erhalten.

Nicht nur Verbraucherschützer, sondern auch das Kartellamt hatten bereits die Abschaffung des Provisionsabgabeverbots gefordert. „Im Bereich der industriellen Versicherung hat die Bafin die Verfolgung des Provisionsabgabeverbots bereits eingestellt", sagt Hans-Georg Jenssen, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Versicherungsmakler (VDVM). Neben dem VDVM hatte jüngst auch das Verbraucherschutzministerium die Aufhebung des Provisionsabgabeverbots gefordert. Immer wieder wurde von Experten der Vorwurf erhoben, ein Teil der Versicherungsvermittler würde seine Kunden nicht nach Bedarf, sondern nach der Höhe der Provision beraten.
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„Entscheidung für eine Police nicht von Provision abhängig machen“

BdV-Vorstand Kleinlein rechnet damit, dass nun mehr Nettotarife, also Tarife, die ohne Kosten für den Vermittler kalkuliert sind, auf den Markt kommen und so die Honorarberatung gefördert wird. Doch auch die neue Verkaufssituation könnte zu Problemen führen. So gibt es schon jetzt erste Warnungen vor erneuten Fehlverkäufen. Kleinlein mahnt: „Verbraucher sollten ihre Entscheidung für eine Versicherung aber keinesfalls davon abhängig machen, wie viel sie von der Provision bekommen. Wichtiger ist, dass das Kleingedruckte und der Beitrag stimmen."
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