Problematisch werden auch die Garantieverlängerungsversicherungen, die von Quelle in der Vergangenheit angeboten wurden. Allein die Karstadt Quelle Versicherungen hatten nach eigenen Angaben Ende 2008 fast eine halbe Million derartiger Garantieverlängerungen im Bestand. Eine Sprecherin der Versicherung erklärt lapidar: „Grundsätzlich haben die Entwicklungen keinerlei Auswirkungen auf den Vertrag. Der Versicherungsschutz wird gemäß den Bedingungen, die im Versicherungsschein dokumentiert sind, geboten.“ Durch die Quelle-Insolvenz habe sich für die Kunden nichts geändert, „sie erhalten ihre Leistungen aus der Garantieverlängerung.“ Wer allerdings bei Privileg-Geräten die Reparaturleistungen erbringen soll, bleibt offen.
Auf die Unzulänglichkeiten dieser Versicherung hatte aktuell Stiftung Warentest hingewiesen. Fazit der Verbraucherschützer: „Garantieverlängerungen haben viele Haken, die Sie vor dem Abschluss kennen sollten. Ist die Reparatur teurer als der Zeitwert des Geräts, erhalten Sie oft nur den Zeitwert, so etwa bei Media Markt und Saturn. Je nach Garantievertrag ist dort auch ein Ersatzgerät möglich, die Entscheidung liegt aber beim Händler.“
Zwei Jahre Reklamationsfrist
Nach den Regeln des BGB dürfen Kunden beim Verkäufer Mängel nur zwei Jahre lang reklamieren. Außerdem haben die gesetzlichen Rechte eine Schwäche: Ab dem siebten Monat trägt der Kunde die Beweislast, d.h. der Händler kann von ihm den Nachweis verlangen, dass die Sache beim Kauf bereits Mängel hatte. Auch die Herstellergarantie läuft in der Regel nur zwei Jahre.
Selbst Garantieverlängerungen helfen oft nicht weiter. In seinem Jahresbericht 2008 hatte der Ombudsmann für Versicherungen, Günter Hirsch festgestellt: Die Verträge enthielten oft komplizierte Klauseln, „die selbst ein aufmerksamer Leser nicht ohne weiteres verstehen kann.“