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10.11.2011 16:01

Geldanlage

Steuern ohne Grenzen

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Bei Auslandsanlagen greifen deutschen Sparern gleich zwei Finanzminister in die Tasche. Eine Doppelbelastung mit Quellensteuer und Abgeltungsteuer lässt sich aber oft vermeiden.
Quellensteuer/Folge 1 Steuern ohne Grenzen
Anleger mit Wohnsitz in Deutschland müssen auch Auslandserträge zuhause versteuern
Seit Anfang 2009 wird in Deutschland eine Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer auf alle Zinsen, Dividenden und Kursgewinne erhoben. Banken und Fondsgesellschaften erheben die Pauschalabgabe direkt an der Quelle und führen die Steuer an den Fiskus ab. Für die meisten Anleger ist die Steuerschuld auf Vermögenserträge damit bezahlt – die mühsame Abrechnung in der jährlichen Einkommensteuererklärung entfällt.

Geringverdiener können zuviel bezahlte Abgaben über die Steuererklärung zurückfordern. Das lohnt sich für 2010 vor allem für Steuerzahler mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von weniger als 15.700 Euro bzw. 31.400 Euro (Ledige/Verheiratete). Was auf den ersten Blick einfach und gerecht klingt, erweist sich bei näherem Hinsehen als äußerst kompliziertes Regelwerk – vor allem für Sparer, die ihr Kapital jenseits der deutschen Grenzen angelegt haben.

Komplizierte Geldanlagen im Ausland

Mit einer Geldanlage im Ausland entkommt man dem deutschen Fiskus nicht. Denn die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht ist in Deutschland an den Wohnsitz des Anlegers geknüpft und nicht an das Herkunftsland seiner Erträge. Damit ist bei einem Anleger mit Wohnsitz im Inland grundsätzlich das rund um den Globus erzielte Welteinkommen in Deutschland zu versteuern. Ausländische Banken und Fondsgesellschaften werden allerdings nicht für den deutschen Fiskus als Steuereintreiber tätig. Auf die Erträge eines Auslandsdepots wird deshalb übers Jahr zunächst keine Abgeltungsteuer erhoben. Allenfalls fällt auf Zinserträge und Dividenden die übliche ausländische Quellensteuer oder ein Steuerabzug nach der EU-Zinsrichtlinie an – Kursgewinne bleiben für deutsche Börsianer jenseits der Grenze übers Jahr unbehelligt.
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Wertpapiererträge und Kursgewinne aus einem Auslandsdepot müssen deutsche Steuerzahler deshalb weiterhin in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Über den Steuerbescheid wird die Abgeltungsteuer dann nachberechnet. Die im Ausland vorab bezahlte Quellensteuer wird oft auf die deutsche Steuerschuld angerechnet (siehe Tabelle auf Seite 2). Durch die Anrechnung ausländischer Steuern kann die deutsche Abgeltungsteuerlast maximal auf null Euro reduziert werden – eine darüber hinausgehende Quellensteuer wird nicht erstattet und belastet endgültig die Renditerechnung des Anlegers.

Fallen die erzielten Wertpapiererträge unter die EU-Zinsrichtlinie, wird auch diese Quellensteuer erst über die heimische Steuererklärung mit der fälligen Abgeltungsteuer verrechnet. Im Gegensatz zu anderen ausländischen Quellensteuern wird die EU-Zinssteuer aber bei einem Anrechnungsüberhang voll erstattet. Die ausländische Depotbank erteilt über den Steuerabzug eine Bescheinigung – der Beleg ist als Zahlungsnachweis gegenüber dem deutschen Fiskus bares Geld wert. Der Steuerabzug beträgt - seit Juli 2011 - 35 Prozent (vorher 20 Prozent). Verschweigen sollte man seine Auslandserträge gegenüber dem deutschen Fiskus deshalb nicht, denn mit dem deutschen Pauschaltarif fahren steuerehrliche Investoren spätestens seit Sommer diesen Jahres günstiger.

Ermäßigungsansprüche einfordern

Nicht nur der heimische Fiskus will an Kapitalerträgen mitverdienen. Auch der ausländische Quellenstaat verlangt bei Dividenden oder Zinszahlungen oft einen eigenen Obolus für seine Steuerschatulle. Ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann diese Zwangsabgabe nicht verhindern – so zahlen auch Kleinsparer im Ausland Quellensteuern, obwohl ihre Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrages von 801/1.602 Euro (Ledige/Verheiratete) eigentlich steuerlich unbehelligt bleiben sollen. Für Steuerlaien wird es kompliziert, wenn ausländische Wertpapiere in einem Inlandsdepot verwahrt werden und plötzlich nebeneinander Abgeltungssteuer und Quellensteuer anfallen. Die Ertragsabrechnung vieler Banken ist dann kaum noch zu verstehen.
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