Wertpapiererträge und Kursgewinne aus einem Auslandsdepot müssen deutsche Steuerzahler deshalb weiterhin in der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben. Über den Steuerbescheid wird die Abgeltungsteuer dann nachberechnet. Die im Ausland vorab bezahlte Quellensteuer wird oft auf die deutsche Steuerschuld angerechnet (
siehe Tabelle auf Seite 2). Durch die Anrechnung ausländischer Steuern kann die deutsche Abgeltungsteuerlast maximal auf null Euro reduziert werden – eine darüber hinausgehende Quellensteuer wird nicht erstattet und belastet endgültig die Renditerechnung des Anlegers.
Fallen die erzielten Wertpapiererträge unter die EU-Zinsrichtlinie, wird auch diese Quellensteuer erst über die heimische Steuererklärung mit der fälligen Abgeltungsteuer verrechnet. Im Gegensatz zu anderen ausländischen Quellensteuern wird die EU-Zinssteuer aber bei einem Anrechnungsüberhang voll erstattet. Die ausländische Depotbank erteilt über den Steuerabzug eine Bescheinigung – der Beleg ist als Zahlungsnachweis gegenüber dem deutschen Fiskus bares Geld wert. Der Steuerabzug beträgt - seit Juli 2011 - 35 Prozent (vorher 20 Prozent). Verschweigen sollte man seine Auslandserträge gegenüber dem deutschen Fiskus deshalb nicht, denn mit dem deutschen Pauschaltarif fahren steuerehrliche Investoren spätestens seit Sommer diesen Jahres günstiger.
Ermäßigungsansprüche einfordern
Nicht nur der heimische Fiskus will an Kapitalerträgen mitverdienen. Auch der ausländische Quellenstaat verlangt bei Dividenden oder Zinszahlungen oft einen eigenen Obolus für seine Steuerschatulle. Ein Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung kann diese Zwangsabgabe nicht verhindern – so zahlen auch Kleinsparer im Ausland Quellensteuern, obwohl ihre Kapitalerträge unterhalb des Sparerpauschbetrages von 801/1.602 Euro (Ledige/Verheiratete) eigentlich steuerlich unbehelligt bleiben sollen. Für Steuerlaien wird es kompliziert, wenn ausländische Wertpapiere in einem Inlandsdepot verwahrt werden und plötzlich nebeneinander Abgeltungssteuer und Quellensteuer anfallen. Die Ertragsabrechnung vieler Banken ist dann kaum noch zu verstehen.