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07.09.2011 16:10

Recht kritisch

Ein guter Tag?

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Auf den ersten Blick wirkt das heutige Rettungsschirm-Urteil des Bundesverfassungsgerichts wie ein Freifahrtschein für die Regierung, fortwährend den Euro stützen zu dürfen - ist es aber nicht. Es handele sich gerade nicht um einen „Blankoscheck“ für die Regierung, verteidigte Andreas Voßkuhle, der Präsident des Gerichts und Vorsitzende des Zweiten Senats dessen Entscheidung. Denn es dürfe künftig „keinen Automatismus“ bei den anstehenden Rettungsaktionen geben.
Ein guter Tag? Recht kritisch Finanzportal Biallo.de
Bringt das Rettungsschirm-Urteil mehr Ruhe in die Eurodebatte?
Das ist zumindest ein Teilerfolg für die Kläger, unter ihnen der streitbare CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler, deren Klagen zu einem Verfahren zusammengefasst, dennoch abgewiesen wurden. Demnach sind die Griechenland-Hilfe und der „Euro-Rettungsschirm“ nach Einschätzung des Verfassungsgerichts nicht verfassungswidrig.

Ein guter Tag? Ob es ein guter Tag für die Bürger ist, bleibt abzuwarten. Für den Euro war es zunächst ein gutes Signal, er wurde durch das Karlsruher Urteil gestärkt. Die weiteren Auswirkungen für Verbraucher haben wir hier zusammengefasst. Insgesamt dürfte sich die Entscheidung für Anleger eher positiv auswirken.

Ein guter Tag für den Bundestag? Eher ja, denn seine Rechte wurden gestärkt. Die Bundesregierung darf nur noch vorbehaltlich einer konkreten individuellen Zustimmung des Parlaments den Euro oder Griechenland oder Portugal oder Spanien oder Italien retten. Dass diese den Bürgern angesichts einer verfallenden Binnen-Infrastruktur immer übler aufstößt und auch parlamentarisch zusehends schwieriger werden wird, zeigt das Rumoren in den Regierungsfraktionen. Sie haben bei Probeabstimmungen zuletzt nicht die sogenannte Kanzlermehrheit zustande gebracht. Ohne Rot-Grün wird der Euro wohl bald nicht mehr gerettet werden können.

Ein guter Tag für das Gericht? Nun ja. Das Gericht „hat seine Prüfung hinsichtlich des Umfangs der Gewährleistungsübernahme auf evidente Überschreitungen äußerer Grenzen zu beschränken. Dem Gesetzgeber kommt hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit, für Gewährleistungen einstehen zu müssen, insofern ein Einschätzungsspielraum zu, den das Bundesverfassungsgericht zu respektieren hat“, heißt es in der Pressemitteilung aus Karlsruhe.

Und an anderer Stelle teilt das Gericht mit: „Die Beurteilung des Gesetzgebers, dass die Gewährleistungsermächtigungen in Höhe von insgesamt rund 170 Milliarden Euro für den Bundeshaushalt tragbar seien, überschreitet nicht seinen Einschätzungsspielraum und ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“.

Nur zum Vergleich: Der Bundeshaushalt 2011 beträgt 305,8 Milliarden Euro, da ist es doch mehr als fraglich, ob 170 Milliarden oder – so die aktuellere Zahl – 211 Milliarden Euro wirklich fiskalisch, aber auch verfassungsrechtlich verantwortbar sind. Aber der Einschätzungsspielraum ist eben ein weites Feld.

Dass es sich auch um eine politische Entscheidung handelt, ist dem Urteil nicht abzusprechen. Denn wie sahen die Szenarien aus, wenn den Klagen stattgegeben worden wären? Manche sahen dann schon den Euro kollabieren. Und das wollten sich die Richter sicher nicht an die roten Roben heften lassen.
Euro-Rettungsschirm und Griechenland-Hilfe: Rechtlich in Ordnung, meint das Bundesverfassungsgericht. Was meinen Sie?

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