Die schriftliche Ankündigung, eine technische Umstellung beauftragt zu haben, stelle eine nicht hinnehmbare Belästigung dar. Auch der zumeist vorangegangene unerlaubte Werbeanruf eines Telekommunikations-Anbieters, der dabei die Daten des Kunden erfragt, ist nicht hinzunehmen. So oder so handelt sich um Verstöße gegen das UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Verbraucher werde stets gezwungen, sich schriftlich dagegen zur Wehr zu setzen und - hilfsweise - dem behaupteten Vertragsschluss zu widersprechen. Deshalb hat die Bundesregierung bereits gesetzliche Abhilfe angekündigt. Bis 2009 "slamming" hoffentlich aus der deutschen Rechtswirklichkeit verschwunden sein wird, gilt es für Telefonkunden aber wachsam zu bleiben.