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08.10.2008 08:00

Von Stalkern und Slammern

von
Mobbing Stalking Fogging Rechtskolumne Verbraucherportal Biallo.de
"Die Gerichtssprache ist deutsch", heißt es im Gerichtsverfassungsgesetz. Doch die deutsche Rechtswirklichkeit sieht zunehmend anders aus: Mobbing (aus dem Arbeitsrecht) ist ja schon Allgemeingut. Inzwischen haben auch Stalking (das strafrechtlich relevante Nachstellen) und Fogging (Ablagerungen von Schwarzstaub u.a. in Mietwohnungen) Einzug in deutsche Gesetzgebung oder zumindest in Urteile deutscher Gerichte gefunden.
Und nun also "slamming". Wie viele aktuelle Fehlentwicklungen des Wirtschaftslebens kommt auch dies - zumindest der Begriff (to slam =
zuschlagen) - aus den USA. Es handelt sich dabei um den rechtswidrigen Wechsel des Telekommunikationsdienstleisters. Konkret bedeutet es, dass ein Netzbetreiber den Anschluss eines Kunden ohne dessen Erlaubnis vom bisherigen Dienstleister umstellt. Bereits mehrere Gerichte (z.B. das Landgericht Hamburg, Az.: 312 O 340/07) haben sich mit dieser Thematik befassen müssen - und sie kamen stets zu dem gleichen Ergebnis.


Die schriftliche Ankündigung, eine technische Umstellung beauftragt zu haben, stelle eine nicht hinnehmbare Belästigung dar. Auch der zumeist vorangegangene unerlaubte Werbeanruf eines Telekommunikations-Anbieters, der dabei die Daten des Kunden erfragt, ist nicht hinzunehmen. So oder so handelt sich um Verstöße gegen das UWG, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Der Verbraucher werde stets gezwungen, sich schriftlich dagegen zur Wehr zu setzen und - hilfsweise - dem behaupteten Vertragsschluss zu widersprechen. Deshalb hat die Bundesregierung bereits gesetzliche Abhilfe angekündigt. Bis 2009 "slamming" hoffentlich aus der deutschen Rechtswirklichkeit verschwunden sein wird, gilt es für Telefonkunden aber wachsam zu bleiben.

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Foto: Manfred Jahreisii/Pixelio.de ID:1705
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