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28.11.2008 08:00

Zweierlei Maß

von
Rechtskolumne banken
Banken gelten als besonders kritisch, wenn es um die Vergabe kleinerer Kredite geht. Größere Summen, das gilt nicht nur bis zur Pleite des „Baulöwen“ Jürgen Schneider, sind mitunter leichter zu bekommen, da sie nicht so intensiv geprüft werden.
Doch wie Banker denken vielfach auch Verbraucher. Geht es beim Kauf von Waren um die Einsparung von Kleinbeträgen, ist man kritisch, wälzt Verbrauchertests und fährt kilometerlange Umwege, um ein „Schnäppchen“ zu machen. Größere Summen dagegen werden rascher, weniger rational und emotionaler ausgegeben. Das gilt auch für Geldanlagen, deren Funktionsweise man nicht versteht – und sie dennoch tätigt.

 
Daraus folgt: Ist ein Schaden überschaubar, regt man sich auf. Erreicht er eine eher abstrakte Größenordnung – sagen wir 500 Milliarden Euro – sind das Dimensionen, die vielfach die Vorstellungskraft übersteigen. Deshalb regt sich auch kein Widerstand. Oder gab es Proteste gegen das „Rettungspaket“ der Bundesregierung?

Während es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, ist es rechtlich nämlich höchst fragwürdig. Das Programm ist nahezu doppelt so umfangreich wie der Bundeshaushalt. Rechtlich handelt es sich dabei um einen Nebenhaushalt, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eklatant widerspricht. Denn der Haushaltsplan unterliegt der parlamentarischen Kontrolle. Nicht aber das Rettungspaket, das per Rechtsverordnung der Bundesregierung die „Finanzmarktstabilisierungsanstalt“ installiert hat. Sie darf den größten Sonderetat in der Geschichte der Bundesrepublik verwalten – ohne die verfassungsrechtlich vorgesehene parlamentarische Kontrolle, die im Interesse aller Bürger ist (was vielen aber auch nicht bewußt sein dürfte).

Ein solcher Etat bedeutet auch Macht, die in diesem Fall fast unkontrolliert ist. Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate sieht darin - in einem Beitrag für die Neue Juristische Wochenschrift (48/2008) - ein „Destabilisierungsgesetz für die Verfassung“. Das regt viele aber weniger auf als ein staatliches Darlehen an einen Kleinstaat.

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Foto: Michael Kappeler/ddp ID:1904
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