Daraus folgt: Ist ein Schaden überschaubar, regt man sich auf. Erreicht er eine eher abstrakte Größenordnung – sagen wir 500 Milliarden Euro – sind das Dimensionen, die vielfach die Vorstellungskraft übersteigen. Deshalb regt sich auch kein Widerstand. Oder gab es Proteste gegen das „Rettungspaket“ der Bundesregierung?
Während es volkswirtschaftlich sinnvoll ist, ist es rechtlich nämlich höchst fragwürdig. Das Programm ist nahezu doppelt so umfangreich wie der Bundeshaushalt. Rechtlich handelt es sich dabei um einen Nebenhaushalt, der den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eklatant widerspricht. Denn der Haushaltsplan unterliegt der parlamentarischen Kontrolle. Nicht aber das Rettungspaket, das per Rechtsverordnung der Bundesregierung die „Finanzmarktstabilisierungsanstalt“ installiert hat. Sie darf den größten Sonderetat in der Geschichte der Bundesrepublik verwalten – ohne die verfassungsrechtlich vorgesehene parlamentarische Kontrolle, die im Interesse aller Bürger ist (was vielen aber auch nicht bewußt sein dürfte).
Ein solcher Etat bedeutet auch Macht, die in diesem Fall fast unkontrolliert ist. Der Hamburger Rechtsanwalt Gerhard Strate sieht darin - in einem Beitrag für die Neue Juristische Wochenschrift (48/2008) - ein „Destabilisierungsgesetz für die Verfassung“. Das regt viele aber weniger auf als ein staatliches Darlehen an einen Kleinstaat.