So zahlt man keine Erbschaftsteuer
Grundsätzlich ist auch die
Erbschaftsteuer durch einen Trick vermeidbar: Um die Steuer zu umgehen, sollte derjenige, der das Geld im Todesfall erhalten soll, die Police abschließen und seinen Partner versichern. „In diesem Fall zahlt er für seine eigene Absicherung im Todesfall seines Partners und die Erbschaftsteuer entfällt“, sagt Erika Wacher, Steuerberaterin aus München. Im Klartext: Wer als Versicherungsnehmer eine Versicherungsleistung aufgrund eines Vertrages erhält, bei dem die Prämien von ihm selbst bezahlt wurden, erhält die Versicherungsleistung nicht als Erbe sondern als vertragliche Leistung und somit steuerfrei.