Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Mittwoch, 23.05.2012 17:38 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
auf Facebook teilen
Twittern
28.05.2008 08:00

Steuerzahler zweiter Klasse

von
Steuerrecht Mieter Vermieter Grundsteuer Verbraucherportal Biallo.de
Stellen Sie sich vor, Sie sind Vermieter – und erzielen nicht die erhoffte Miete. Da Sie für vermietete Objekte auch eine Grundsteuer entrichten müssen, bitten Sie wegen des geringen Ertrags ihres Mietobjektes um eine Minderung der an die Gemeinde zu zahlenden Grundsteuer. 
Diesem Ansinnen kommt nach einigem Hin und Her der Bundesfinanzhof nach (Az. II R 5/05), unter Verweis auf das Grundsteuergesetz.

Ich sollte nicht verschweigen – es handelte sich um einen gewerblichen Vermieter, der aber zumindest einen Ertrag aus seinen Immobilien zieht. Und der die Grundsteuer als Nebenkosten den Mietern in Rechnung stellen darf.

Privatleute, die keinen Ertrag aus einem selbst genutzten Haus ziehen, haben sich auch schon juristisch gegen die Grundsteuer zur Wehr gesetzt. Ihre Argumentation: Wer sein Haus zu eigenen Wohnzwecken nutzt, der erwirtschaftet mit diesem Haus nichts.
 
Wenn aber aus dem schlichten Eigentum an einem selbst bewohnten Haus die Pflicht abgeleitet werde, dafür Grundsteuer zu zahlen, dann werde das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht (Artikel 14 GG) verletzt. Der damalige Beschwerdeführer argumentierte wie bei der letztlich verfassungswidrigen Vermögenssteuer: mit der Besteuerung des Eigenheims werde unzulässigerweise auf das „Gebrauchsvermögen“ zurückgegriffen.
 
Das Bundesverfassungsgericht hat die Sache 2006 noch nicht einmal zur Entscheidung angenommen – und sich somit einer Begründung entzogen. Nicht jeder hat eben Losglück. 
Leserkommentare
29.11.2010 08:30 Uhr - von Ru.Mai
Steuerzahler zweiter Klasse
Das eine Umlage auf die Mieter in den Nebenkosten erlaubt wird ist schon eine Frechheit, denn wer erwirtschaftet den den Mietertrag ?! Immobilienbesitzer die nicht sebst Ihr Eigentum nutzen werden also vom Gesetz her wieder einmal besser gestellt. Es wird wirklich Zeit auch die Mieter gesetzlich besser zu schützen.
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
Foto: die ana/Photocase ID:1234
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
congstar 9 Cent Tarif
WasWannWie ich will: 9 Cent pro Minute und SMS in alle deutschen Netze. Tarifoptionen jederzeit flexibel zu- und abbuchen. Ohne Vertragslaufzeit wählbar.

Jetzt informieren ...
Anzeige

Recht kritisch von Marcus Preu

Marcus PreuSie sind auf großer Eroberungsfahrt – die Piraten. In NRW sind sie, trotz des Mutes zur inhaltlichen Lücke, mit 7,8 Prozent in den Landtag eingezogen. Und dies trotz eines fragwürdigen Verhältnisses zum Rechtsstaat. ... mehr

Festgeld Konditionen

1 MoneYou
2,95 %
2 VTB Direktbank
2,80 %
3 Deniz-Bank
2,70 %
4 Bank of Scotland
2,60 %
5 Isbank
2,50 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH