Oft sind Darlehensverträge mit Restschuldversicherungen (RSV) gekoppelt, die die Kosten für einen solchen Kredit in die Höhe treiben. Manche Banken verzichten daher komplett auf solche „ergänzenden“ Versicherungen. Andere, wie die Sparkassen, bieten entsprechende Policen zu vernünftigen Preisen an. Und wiederum andere erzielen mit dieser Art Nebengeschäfte die eigentliche Rendite.
Denn manchmal kostet allein diese Versicherung mehrere tausend Euro und kann sogar das Darlehen übersteigen. Vorsicht, wenn man einen Kredit im Internet abschließen möchte: Dort ist vielfach eine solche Versicherung voreingestellt. Man muss aktiv wegklicken!
Auch wer schon in die RSV-Falle getappt ist, hat jetzt gute Chancen, ein solches finanziell stark nachteiliges Geschäft rückgängig zu machen. Das Hamburger Landgericht (Aktenzeichen 322 O 43/07) hat einen Weg gewiesen: Es hatte eine Widerrufsbelehrung der Citibank für nicht ausreichend erachtet, die in Zusammenhang mit einem Kredit stand. Und dieser Kredit war insoweit mit der RSV verbunden, als die Versicherungsprämie über den Kredit mitfinanziert worden ist.
Rechtsfolge Widerruf
Ohne an eine Frist gebunden zu sein, konnte der Kreditvertrag widerrufen werden. Und, das Entscheidende: Auch die Restschuldversicherung konnte damit gekippt werden. Denn der mutige Hamburger Einzelrichter hat die Verbindung von Darlehen und RSV – es handelte sich im konkreten Fall um eine Lebensversicherung – als „verbundenes Geschäft“ erachtet. Wird ein solches Geschäft wirksam widerrufen, dann gilt dies auch für den anderen Teil des Geschäfts. So sieht es Paragraf 358 des Bürgerlichen Gesetzbuches vor. Die konkrete Fragestellung ist allerdings bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden.
Falls Sie also ein Darlehen mit einer überteuerten RSV am Bein haben: Prüfen Sie, oder lassen Sie prüfen, ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist (die Anforderungen dazu stehen in § 14 Absatz 1 der BGB-Info sowie deren Anlagen). Falls nicht: Erklären Sie den Widerruf für beide Geschäfte. Im besten Fall muss das Darlehen zu einem marktüblichen Zinssatz neu berechnet werden. Und: Die Kosten der RSV sind dann im Wesentlichen zurückzuerstatten.