Auch in der Ehe ist jeder für seine Schulden selbst verantwortlich. Allerdings gibt es Fallstricke: Unterschreibt die Ehefrau den Kreditvertrag des Gatten, um dessen Firma zu retten, haftet sie auch für die Begleichung der Schulden.
„Das machen vor allem Frauen oft blauäuig“, sagt Karola Schlüter-Oelkers, Fachanwältin für Familienrecht aus Hüttenberg. Meist machen solche Konstellationen erst bei einer Scheidung Ärger.
"Wann Ehepartner füreinander haften, ist eine häufig gestellte Frage", sagt Schlüter-Oelkers. In der Regel kann sie beruhigen: Nur weil man verheiratet ist, heißt das nicht, dass man gegenseitig haftet. Dabei ist es ganz gleich, ob das Ehepaar im Modell der Zugewinngemeinschaft zusammenlebt oder sich für die Gütertrennung entschieden hat. Wenn einer der Ehegatten finanzielle Verbindlichkeiten allein in seinem Namen eingegangen ist, ist der andere Ehegatte fein raus. „Oft drängen die Banken aber darauf, dass der andere die Bürgschaft unterschreibt“, sagt Schlüter-Oelkers. Mit der eigenen Unterschrift sollte man sehr zurückhaltend sein.
Problem: Gemeinsames Bankkonto
Knifflig kann es auch bei einem gemeinsamen Bankkonto werden: Sind beide Ehegatten Kontoinhaber, haften auch beide gleichermaßen, wenn das Konto überzogen wird. Ist nur ein Ehegatte Inhaber, der andere hat aber nur eine Vollmacht, die vollen Zugriff ermöglicht, haftet der Kontoinhaber alleine.