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Für das Strafmaß ist auch der Wohnsitz entscheidend

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Kurios: Neben der Schwere des Vergehens entscheidet allerdings auch der Wohnsitz, ob und wie viel Strafe man für Steuervergehen zahlen muss. Denn bei der Bemessung von Tagessätzen und Freiheitsstrafen gibt es zwischen den einzelnen Oberfinanzdirektionen große regionale Unterschiede. Im Norden der Republik sind die Oberfinanzdirektionen deutlich härter als im sonnigen Süden. Sie haben Tabellen erstellt, an denen sich die Finanzämter, Staatsanwaltschaften und Gerichte bei der Strafzumessung orientieren. Danach müssen vor allem Steuersünder, die insgesamt über 1.000 Euro Steuern im Jahr hinterzogen haben, mit Geldstrafen rechnen. Da die Finanzämter in den Bezirken der jeweiligen Oberfinanzdirektion die Tabellen nicht eins zu eins anwenden müssen, kann es jedoch passieren, dass die zuständigen Beamten auch für Steuerschulden unter 1.000 Euro Geldstrafen verlangen oder für Steuerschulden über 1.000 Euro darauf verzichten.

Setzen sie Geldstrafen fest, rechnen sie die Buße in Tagessätzen aus. Es könne maximal 360, bei mehreren Taten bis zu 720 Tagessätze verhängt werden. Der einzelne Tagessatz darf seit 2008 maximal 20.000 Euro betragen (vorher galt seit 1975: 5000 Euro). Wichtig: Wer zu mehr als 90 Tagessätzen verurteilt wird, gilt als vorbestraft und erhält einen Eintrag im Strafregister. Für Studenten ist eine spätere Anstellung im Staatsdienst damit unmöglich.

Tagessatz: ein Dreißigstel des monatlichen Nettoverdienstes

Ein Tagessatz ist normalerweise so hoch wie ein Dreißigstel vom monatlichen Nettoverdienst des Steuersünders. Dabei zählen Bruttogehälter, Pensionen, Renten, Mieten, Zins- und Dividendenerträge sowie steuerfreie Leistungen wie eine Unfallrente voll mit. Werbungskosten, gezahlte Steuern, Sozialabgaben und außergewöhnliche Belastungen wie Pflegekosten für einen Angehörigen werden abgezogen. Bei nicht Pflichtversicherten dürfen außerdem die Beiträge zur privaten Krankenversicherung und Lebensversicherung gegengerechnet werden. Für einen Rentner mit Kapitaleinkünften, der nach Abzug der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung über ein monatliches Einkommen von 1.800 Euro verfügt, beträgt der Tagessatz zum Beispiel 60 Euro (1.800 Euro : 30 Tage).

Wie viel Tagessätze er aufgebrummt bekommt, richtet sich nach der Höhe der insgesamt hinterzogenen Steuern und seinem Wohnsitz. Lebt der Rentner in Hannover und hat er 5.000 Euro Steuern hinterzogen, kann die Strafe rund 2.000 Euro betragen (34 Tagessätze x 60 Euro). Hat er seinen Wohnsitz in München, kommt er im Idealfall mit 300 Euro (5 Tagessätze x 60 Euro) Buße davon.

Nach einem Grundsatzurteil des BGH vom 2. Dezember 2008 (Aktenzeichen 1 StR 416/08) droht bei hinterzogenen Steuern von mehr als 100.000 Euro im Regelfall Gefängnis. Die Karlsruher Richter wollen Steuersünder bei einer derart hohen Schadensumme nur noch im Ausnahmefall mit einer erheblichen Geldstrafe davonkommen lassen. Und ab einer Million Euro Steuerschaden ist nach Meinung der BGH-Richter eine Strafe auf Bewährung ausgeschlossen – der ertappte Sünder wandert hinter Gitter.
Oberfinanzdirektion 1) Zahl der Tagessätze je nach Höhe der hinterzogenen Steuern
Hinterzogene Steuern in Euro
1.000 2.500 5.000 10.000 25.000 50.000 100.000
Berlin 8-12 20-30 40-60 120 300 360 360
Chemnitz 10 10-30 30 60 180 360 360
Cottbus 10 10-80 10-80 80 150 230 320
Düsseldorf 5-20 20 40 80 200 360 360
Erfurt 5-20 20 40 80 140 240 340
Frankfurt 6-8 15-20 30-40 80 200 360 360
Hamburg 16-20 40-50 80-100 140 250 360 360
Hannover 6 17 34 80 200 330 360
Karlsruhe 5-10 10 30 60 120 180 360
Magdeburg 6 17 34 80 200 340 360
München 5-90 5-90 5-90 5-90 180 360 360
Münster 5-20 20 40 80 140 240 340
Nürnberg 5-20 20 40 60 130 200 360
Quelle: Zeitschrift Praxis Steuerstrafrecht
1) In Bayern: Landesamt für Steuern; für die Bundesländer Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Schleswig Holstein und Saarland liegen keine Daten vor.
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