Längst nicht mehr jede Steuererklärung wird in den Finanzämtern auf Herz und Nieren geprüft. Da für intensive Kontrollen das Personal fehlt, beschränken sich die Beamten auf Stichproben. Wo die Finanzbeamten bei der Bearbeitung einer Steuererklärung genauer hinsehen sollen, ist regional unterschiedlich geregelt.
Jährlich legen die Oberfinanzdirektionen der Bundesländer diese Prüfungsschwerpunkte neu fest. Nach einer internen Anweisung der Oberfinanzdirektion Hannover werden etwa die niedersächsischen Finanzämter ihr Augenmerk bei der Bearbeitung der Steuererklärung 2009 besondere Schwerpunkte setzen:
- auf berufsbedingte doppelte Haushaltsführung,
- bei Arbeitnehmer-Steuererklärungen stehen Fortbildungs- und Reisekosten über 5.000 Euro besonders im Fokus der Prüfer.
- Vermieter müssen mit gezielten Nachfragen rechnen, wenn sie über die Steuererklärung mehr als 50.000 Euro Reparaturkosten für den vermieteten Grundbesitz geltend machen.
- Wer mit seinem bisherigen Hobby im Nebengewerbe Geld verdienen will, wird von den Beamten ab 2009 bereits im ersten Jahr seiner Tätigkeit genau durchleuchtet. Ermittelt der Steuerzahler aus seinem Nebengewerbe einen steuerlichen Verlust, muss er dem Finanzamt anhand eines schlüssigen Betriebskonzeptes erklären können, wie er künftig schwarze Zahlen schreiben will.
Unauffälliges wird oft, aber nicht immer durchgewinkt
Das Risikomanagement der Finanzämter hat für den einzelnen Steuerzahler auch seine guten Seiten. Sind seine Angaben in den Prüffeldern schlüssig oder bleibt er betragsmäßig unter den genannten Aufgriffsgrenzen, winken die Beamten den Fall schnell durch. Vor Intensivprüfungen sind Steuerzahler dennoch nie gefeit. Manche Finanzämter legen auch ohne OFD-Anweisung eigene Prüfkataloge fest oder greifen wahllos einzelne Fälle aus der Papierflut heraus, um sie gründlich zu prüfen. Das Risiko einer Prüfung steigt dabei mit der Höhe der eigenen Einkünfte. Bei Top-Verdienern mit Einkünften von mehr als 250.000 Euro liegt die Wahrscheinlichkeit einer Intensivprüfung bei 75 Prozent, bei Steuerzahlern mit weniger als 100.000 Euro sinkt sie auf ein Prozent. Herausgefischt werden sowohl Papiersteuererklärungen als auch online über das Elster-Verfahren abgegebene Steuererklärungen.