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21.07.2011 15:39

Solidaritätszuschlag

Nicht verfassungswidrig – zumindest nicht bis 2007

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Den Solidaritätszuschlag müssen die Bundesbürger erst einmal weiterzahlen. Denn der Bundesfinanzhof (BFH) hält den Solidaritätszuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zum Jahr 2007 nicht für verfassungswidrig.
Solidaritätszuschlag Nicht verfassungswidrig – zumindest nicht bis 2007 Finanzportal Biallo.de
Bleibt den deutschen Steuerzahlern der "Soli" ewig erhalten?
Auch nach einer Laufzeit von bis dahin 13 Jahren diene er noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der Wiederherstellung der deutschen Einheit, schreibt Deutschlands höchstes Steuergericht in seiner Begründung – mahnt allerdings an, dass der Soli nicht „zu einem dauerhaften Instrument der Steuerumverteilung“ werden dürfe.

In den beiden Streitfällen hatten eine Rechtsanwältin und eine GmbH gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2005 bzw. 2007 geklagt und geltend gemacht, der Solidaritätszuschlag sei von Anfang an verfassungswidrig gewesen, mindestens aber durch Zeitablauf verfassungswidrig geworden. Der BFH folgte den Argumenten der Kläger nicht und berief sich dazu auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Dem Bund stehe es frei, den Solidaritätszuschlag als so genannte Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erheben. Mit einem Steueraufkommen von gut zwölf Milliarden Euro höhle der Soli nicht das dem Bund und den Ländern gemeinsam zustehende Aufkommen aus Einkommen- und Körperschaftsteuer aus, sondern stehe dazu in angemessenem Verhältnis, argumentierten die Richter weiter.
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Leserkommentare
21.07.2011 19:20 Uhr - von erasmus
Solidaritätszuschlag
Ob dieses Gericht wirklich unabhängig von politischem Druck ist, möchte ich bezweifeln. Seit über 20 Jahren zahlen wir den Soli. Mittlerweile wird all das Geld längst nicht mehr für den Aufbau der ehem. DDR benötigt. Es ist eine willkommene Zusatzsteuer die wohl nie mehr aufgehoben wird, eher einen anderen Namen bekommt. Diese Millionen verschwinden im Haushalt der Regierung und die Verwendung bleibt dem Bürger vorenthalten. Mittlerweile sind ehem. Länder aus der DDR wirtschaftlich so gut gestellt, dass sie Ländern der alten BRD Geld zur Verfügung stellen. Im Rahmen des Länderfinanzausgleiches könnte der Soli abgeschafft werden. Nur, jede Steuererhöhung wurde nie mehr abgeschaftt und so bleibt auch der Soli bestehen. Gründe dafür findet man immer
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