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28.10.2011 15:53

Steueramnestie

Schäubles Schweiz-Abkommen im Visier der EU-Kommission

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Die rechtlichen Bedenken gegen das Steuerabkommen Deutschlands mit der Schweiz haben sich verstärkt. EU-Steuerkommissar Algirdas Semeta äußerte deutliche Kritik an dem im September geschlossenen Abkommen.
Steueramnestie Schäubles Schweiz-Abkommen im Visier der EU-KommissionFinanzportal Biallo.de
Die Antwort der Kommission ist eine Ohrfeige für Finanzminister Wolfgang Schäuble
Der EU-Kommissar konzentrierte sich in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Ausschusses für Wirtschaft und Währung auf drei Punkte: Semeta stellte fest, dass der zwischen Deutschland und der Schweiz vereinbarte Steuersatz von 26,375 Prozent deutlich abweiche von den 35 Prozent, die im Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz vereinbart sind (EUSD – EU-Savings Tax Directive). Zweitens handele es sich bei der im Deutschland-Schweiz-Abkommen vereinbarten Quellensteuer um eine endgültig abgeltend zu entrichtende Steuer. Im Gegensatz dazu handele es sich bei dem Abkommen der EU mit der Schweiz lediglich um eine Steuervorauszahlung, die Nachzahlungen ermögliche.

Der allerdings gravierendste dritte Punkt betrifft die Frage, ob Deutschland gegen EU-Recht verstoßen hat, indem eine bilaterale Regelung mit der Schweiz getroffen wurde über einen Punkt, der bereits gemeinschaftsrechtlich geregelt war. „Diesen Punkt nimmt die Kommission sehr ernst und sie wird nicht zögern dies zu korrigieren“, so Kommissar Semeta in seinem Statement.
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„Die Antwort der Kommission ist eine Ohrfeige für Finanzminister Wolfgang Schäuble, der sonst immer für mehr Europäische Integration eintritt. Selbst wenn die Kommission sich noch nicht endgültig festgelegt hat: Die juristischen Argumente sind gewichtig“, so Sven Giegold, Mitglied des Europäischen Parlaments. Das Deutsch-Schweiz-Abkommen greife in bestehende bilaterale Verträge ein und ist in zentralen Punkten schwächer. Daraus müsse die Bundesregierung nun die Konsequenz ziehen und das paraphierte, aber noch nicht ratifizierte Steueramnestieabkommen mit der Schweiz zurückziehen. „Sonst begeht Deutschland einen europäischen Rechtsbruch und riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission“, so der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold.

Das kritisierte Abkommen soll 2013 in Kraft treten. Von Kritikern wird es als „Ablasshandel“ bezeichnet, da es eine anonymisierte Abgeltungsteuer auf Einkommen deutscher Steuerzahler aus Zins- und Kapitaleinkünften von nur 26,375 Prozent vorsieht. Diese soll von den Schweizer Banken an den deutschen Fiskus abgeführt werden. Überdies soll es deutschen Finanzbehörden dann verwehrt bleiben, Steuer-CDs anzukaufen und auszuwerten.
Leserkommentare
29.10.2011 12:11 Uhr - von Jürgen Keitel, Garbsen
Keine nachvollziehbare Vorgehensweise
Es ist in keiner Weise nachvollziehbar wie die Schweiz, deren Wohlstand weitestgehend auf den Geldflüchtlingen aus der ganzen Welt basiert und nie Skrupel hatte sich hier zu engagieren, von einem deutschen Finanzminister auch noch dafür belohnt wird, dass sie es ermöglichte Milliarden Euro an den deutschen Steuerbehörden vorbei zum eigenen Vorteil ins Land zu holen, teilweise sogar durch Vereinbarung von steuerlichen Sonderkonditionen für entsprechend Vermögende. Diese Angebote wurden dankend von zahlreichen Unternehmern, Schauspielern, Sportlern usw. angenommen. Die Gleichen die dann werbewirksam hier auftreten und den hier ihre Steuern zahlenden Menschen dann noch schlaue Sprüche zum staatsbürgerlichen Verhalten auf den Weg geben. Es wäre besser gewesen der Schweiz einmal den Begriff der zwischenstaatlichen Beziehungen zu erläutern und sich nicht weiter in die eigene Tasche greifen zu lassen und sich dafür auch noch bedanken und die nachbarschaftsfeindlichen Vorgänge zu sanktionieren.
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