Der EU-Kommissar konzentrierte sich in seiner Antwort auf die parlamentarische Anfrage des Ausschusses für Wirtschaft und Währung auf drei Punkte: Semeta stellte fest, dass der zwischen Deutschland und der Schweiz vereinbarte Steuersatz von 26,375 Prozent deutlich abweiche von den 35 Prozent, die im Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweiz vereinbart sind (EUSD – EU-Savings Tax Directive). Zweitens handele es sich bei der im Deutschland-Schweiz-Abkommen vereinbarten Quellensteuer um eine endgültig abgeltend zu entrichtende Steuer. Im Gegensatz dazu handele es sich bei dem Abkommen der EU mit der Schweiz lediglich um eine Steuervorauszahlung, die Nachzahlungen ermögliche.
Der allerdings gravierendste dritte Punkt betrifft die Frage, ob Deutschland gegen EU-Recht verstoßen hat, indem eine bilaterale Regelung mit der Schweiz getroffen wurde über einen Punkt, der bereits gemeinschaftsrechtlich geregelt war. „Diesen Punkt nimmt die Kommission sehr ernst und sie wird nicht zögern dies zu korrigieren“, so Kommissar Semeta in seinem Statement.
„Die Antwort der Kommission ist eine Ohrfeige für Finanzminister Wolfgang Schäuble, der sonst immer für mehr Europäische Integration eintritt. Selbst wenn die Kommission sich noch nicht endgültig festgelegt hat: Die juristischen Argumente sind gewichtig“, so Sven Giegold, Mitglied des Europäischen Parlaments. Das Deutsch-Schweiz-Abkommen greife in bestehende bilaterale Verträge ein und ist in zentralen Punkten schwächer. Daraus müsse die Bundesregierung nun die Konsequenz ziehen und das paraphierte, aber noch nicht ratifizierte Steueramnestieabkommen mit der Schweiz zurückziehen. „Sonst begeht Deutschland einen europäischen Rechtsbruch und riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren durch die EU-Kommission“, so der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold.
Das kritisierte Abkommen soll 2013 in Kraft treten. Von Kritikern wird es als „Ablasshandel“ bezeichnet, da es eine anonymisierte Abgeltungsteuer auf Einkommen deutscher Steuerzahler aus Zins- und Kapitaleinkünften von nur 26,375 Prozent vorsieht. Diese soll von den Schweizer Banken an den deutschen Fiskus abgeführt werden. Überdies soll es deutschen Finanzbehörden dann verwehrt bleiben, Steuer-CDs anzukaufen und auszuwerten.