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05.10.2011 16:41

Steueramnestie

Schweiz-Steuerabkommen nicht mit EU-Recht konform?

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Das am 21. September von Deutschland und der Schweiz abgeschlossene neue Doppelbesteuerungsabkommen steht offenbar im Widerspruch zur EU-Zinsrichtlinie. Es ist jetzt der EU-Kommission zur Prüfung vorgelegt worden. Auch der Bundesrat hat bereits Widerstand gegen das Abkommen angekündigt.
Steueramnestie Schweiz-Steuerabkommen nicht mit EU-Recht konform? Finanzportal Biallo.de
Dem Doppelbesteuerungsabkommen droht neben dem Widerstand aus der Länderkammer auch Widerstand aus Brüssel
Das Abkommen, das 2013 in Kraft treten soll und von Kritikern als „Ablasshandel“ bezeichnet, sieht eine anonymisierte Abgeltungsteuer auf Einkommen deutscher Steuerzahler aus Zins- und Kapitaleinkünften von 26,375 Prozent vor. Diese soll von den Schweizer Banken an den deutschen Fiskus abgeführt werden. Die Opposition aus SPD und Grünen, deutsche Steuerjuristen, die deutsche Steuergewerkschaft sowie Vertreter des Bundes Deutscher Kriminalbeamter haben das Abkommen scharf kritisiert.
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Nun droht dem von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) initiierte Abkommen neben dem Widerstand aus der Länderkammer auch Widerstand aus Brüssel. Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen im Europaparlament sieht hierin einen Verstoß gegen die EU-Zinsrichtlinie, wonach ein automatischer Informationsaustausch von Steuerdaten innerhalb der EU und eine Abgeltungsteuer von 35 Prozent für die Zinseinkünfte deutscher und europäischer Steuerzahler auf Schweizer Konten vorgesehen ist. Daher hat der Ausschuss das Abkommen der Kommission zur Prüfung vorgelegt. Diese wäre verpflichtet, einen Bruch europäischen Rechts frühzeitig abzuwenden. „Der mit der Schweiz unterzeichnete Vertrag blockiert wichtige Fortschritte in der europäischen Zusammenarbeit in Steuerangelegenheiten und für den automatischen Informationsaustausch“, so Sven Giegold, finanz- und wirtschaftspolitischer Sprecher der Grünen im Europaparlament.
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