Wer dazu noch seine
Steuererklärung fristgerecht bis Ende Mai abgeben muss und seine Bescheinigung nicht rechtzeitig bekommt, dem rät Wawro, das Finanzamt außerdem um eine Fristverlängerung zu bitten. „Ein kurzer Anruf oder ein Fax mit der Bitte um stillschweigende Fristverlängerung reicht“, empfiehlt er. Dies betrifft etwa Rentner mit Einkünften über 1.600 Euro – beziehungsweise 3.200 Euro bei Ehepaaren – oder Ehepaare, die die Steuerklassenkombination III und IV gewählt haben oder Steuerzahler, die im vergangenen Jahr Lohnersatzleistungen wie etwa Mutterschafts-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld bekommen haben.
Wer die
Steuererklärung freiwillig abgibt, braucht sich zumindest um die Fristverlängerung nicht zu kümmern. „Für freiwillige Erklärungen haben Steuerzahler bis zu vier Jahre Zeit“, informiert Wawro. Wer die Steuererklärungen für die Vorjahre noch abgeben will, der sollte aber daran denken, dass er Kursgewinne von Aktien, die er sich vor dem 1. Januar 2009 ins Depot gelegt hat, steuerfrei vereinnahmen darf. Daran erinnert der Bankenverband.