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19.05.2011 16:35

Steuerbescheinigungen

Viele Banken sind zu spät dran

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Steuerbescheinigungen Viele Banken sind zu spät dran Finanzportal Biallo.de
Viele Anleger können sich mit der Steuererklärung noch Zeit lassen - denn so manche Steuerbescheinigung lässt noch auf sich warten
Wer sich einen Teil der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge vom Finanzamt zurückholen will, braucht dafür eine Bescheinigung seiner Bank über Gewinne und Verluste aus seinen Finanzgeschäften. Viele Anleger warten immer noch darauf.
So kündigte beispielsweise die Hypovereinsbank bereits vor einigen Wochen an, dass ein Teil der Bescheinigungen erst nach der Frist für die Abgabe der Steuererklärung Ende Mai im Briefkasten sein werde. Anders als 2010, als die Kreditinstitute mit der Umsetzung der Abgeltungsteuer zu kämpfen hatten, gebe es in diesem Jahr keinen Grund, warum die Bescheinigungen so spät kommen, kritisiert Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. Dumm ist die Verzögerung für alle Anleger, die sich einen Teil der Abgeltungsteuer vom Finanzamt erstatten lassen können. Sie brauchen dafür die Bescheinigung und müssen länger auf ihr Geld warten oder können womöglich ihren Termin für die Abgabe der Steuererklärung nicht einhalten.
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„Wer damit rechnet, Abgeltungsteuer vom Finanzamt erstattet zu bekommen, der sollte zunächst bei seiner Bank nach der Steuerbescheinigung fragen“, rät Steuerberater Wawro. Denn mit Einführung der Abgeltungsteuer seien die Banken nicht mehr verpflichtet, automatisch Steuerbescheinigungen zu erteilen. Aussicht auf eine Erstattung zumindest eines Teils der Abgeltungsteuer haben Steuerzahler, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt – sie können mit der Anlage KAP die Günstigerprüfung beantragen, brauchen dafür aber die Jahressteuerbescheinigung ihrer Bank.
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Wer dazu noch seine Steuererklärung fristgerecht bis Ende Mai abgeben muss und seine Bescheinigung nicht rechtzeitig bekommt, dem rät Wawro, das Finanzamt außerdem um eine Fristverlängerung zu bitten. „Ein kurzer Anruf oder ein Fax mit der Bitte um stillschweigende Fristverlängerung reicht“, empfiehlt er. Dies betrifft etwa Rentner mit Einkünften über 1.600 Euro – beziehungsweise 3.200 Euro bei Ehepaaren – oder Ehepaare, die die Steuerklassenkombination III und IV gewählt haben oder Steuerzahler, die im vergangenen Jahr Lohnersatzleistungen wie etwa Mutterschafts-, Kurzarbeiter- oder Insolvenzgeld bekommen haben.

Wer die Steuererklärung freiwillig abgibt, braucht sich zumindest um die Fristverlängerung nicht zu kümmern. „Für freiwillige Erklärungen haben Steuerzahler bis zu vier Jahre Zeit“, informiert Wawro. Wer die Steuererklärungen für die Vorjahre noch abgeben will, der sollte aber daran denken, dass er Kursgewinne von Aktien, die er sich vor dem 1. Januar 2009 ins Depot gelegt hat, steuerfrei vereinnahmen darf. Daran erinnert der Bankenverband.
Leserkommentare
Kommentare können sich auf eine ältere Version des Artikels beziehen.
03.05.2011 12:18 Uhr - von kittolf
Steuerbescheinigungen
die Steuerbescheinigung ist mal wieder ein schöner Beweis für die Unfähigkeit der Gesetzgeber und Banken. Im letzten Jahr bereits konnten bestimmte Konstellationen von den Finanzämtern wegen Programmfehlern über Monate nicht bearbeitet werden. Und dass (einige) Banken auch dieses Jahr wieder nicht fähig sind, die Be- scheinigungen in angemessener Zeit zu versenden, ist blanker Hohn. Das Schlimmste aus meiner Sicht ist jedoch, dass der Gesetzgeber, der diesen ganzen Mist verbockt hat, den Steuerzahler mit den Banken ohne Handhabe alleine läßt getreu dem Motto, was geht´s denn mich an!. Die Finanzämter können m.E hier auch nichts dafür, sie haben im Gegenteil ebenso mit den Auswirk- ungen zu kämpfen.
04.04.2011 16:36 Uhr - von Karl Josef
Steuerbescheinigung Santander Consumerbank
nach mehreren Beschwerden, auch über den Vorstand, teilt mir die Bank mit, dass der Versand bis Ende April erfolgt. M.E. könnte die Bescheinigung jeweils mit der Abrechnung des Festgeldkontos erstellt werden. Fazit: ich erhalte meine Steuererstattung erst im letzten Jahresdrittel, da ich meine St.-Erklärung erst im Mai abgeben kann, wenn die F.A. total überlastet sind. Ich werde bei S.C. keine Anlagen mehr tätigen.
03.04.2011 22:24 Uhr - von Bernd.
Kommt auf den Herrn vom FA an
Wenn man an den richtigen Sachbearbeiter beim Finanzamt gerät, kommt man mit einem Kontoauszug / einer Jahresübersicht nicht durch. Habe letztes Jahr die Steuerbescheinigungen von mehreren Banken verschickt, nur bei einer Bank habe ich den Jahreskontoauszug (der sämtliche steuerlich relevanten Informationen enthielt!) beigelegt - prompt kam ein Schreiben, mit der Aufforderung die Steuerbescheinigung nachzureichen!
15.03.2011 15:34 Uhr - von Hopper
Verstehe die Aufregung nicht
Wieso diese Jahressteuerbescheinigungen so wichtig sein sollen, erschließt sich mir nicht. Ich gebe jedes Jahr (über meinen Steuerberater) einfach entsprechende Kontoauszüge ab, auf denen ersichtlich ist, was ich an Kapitaleinkünfte hatte und was ich davon an Steuern sowie Soli bezahlt habe. Am besten ist eine Jahresübersicht am Ende des Jahres, wo die Bank eh alles auf einen Auszug auflistet. Der einzige Unterschied zu einer Jahressteuerbescheinigung: es steht nicht Jahressteuerbescheinigung darüber. Eine fehlende Jahresteuerbescheinigung hat - zumindest bei mir - keinerlei Einfluss. Man muss nicht jeden bürokratischen Irrsinn mitmachen. Dass eventuell einige Bescheide nun später oder zu spät kommen, ist nichts anderes als unsinnige Panikmache.
11.03.2011 10:05 Uhr - von Weißmeyer
Steuerbescheinigung 2010
Auch die BMW-Bank und die DIBA haben bisher noch keine Steuerbescheinigungen verschickt. Andere waren dazu schon im Januar dazu in der Lage. Der Gesetzgeber sollten den Banken Fristen setzen, z.B. bis Ende Februar des Folgejahres.MfG K.Weißmeyer
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