„Papier war gestern“, heißt es auf der Website von
www.elster.de, der elektronischen Steuererklärung. Doch so ganz stimmt das nun doch noch nicht. Denn in diesen Wochen verschickt die Finanzverwaltung Schreiben per guter alter Briefpost an alle rund 40 Millionen deutschen Arbeitnehmer. Darin wird über die ab Januar 2012 gültigen Steuerdaten informiert, die ihr jeweiliger Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer exakt zu ermitteln. Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehören Angaben zur Steuerklasse, die Zahl der Kinder, die Religionszugehörigkeit, aber auch Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene. Diese Angaben waren bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Der Arbeitgeber erhielt die Daten bislang nur durch Vorlage der Lohnsteuerkarte. Doch die gibt es bereits seit 2011 nicht mehr. Künftig werden ihm die Daten im neuen Verfahren elektronisch zu Verfügung gestellt. „Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch“, heißt es weiter und dieses Mal zutreffend auf der Elster-Website: „Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.“
Künftig werden die für die Besteuerung relevanten Daten als sogenannte „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) zentral in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Damit alles korrekt gespeichert wird, bitten die Finanzämter die Bürger, die Daten zu überprüfen und notwendige Änderungen möglichst per Post beim Finanzamt zu beantragen. Eine Antragstellung per Telefon oder Fax ist per Gesetz nicht zulässig. Nach Auskunft etwa der Oberfinanzdirektion Koblenz können auf der Rückseite des Schreibens Fehler korrigiert werden. Die Antragsformulare für Änderungen liegen aber auch in den Finanzämtern aus und sind im Internet abrufbar, zum Beispiel
hier.