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12.10.2011 13:38

Steuerdaten 2012

Finanzamt informiert über „ELStaM“

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Post vom Finanzamt gibt es in diesen Tagen für alle rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. Enthalten ist nicht etwa die papierene Lohnsteuerkarte. Denn die gab es bereits für 2011 nicht mehr. Sie werden vielmehr über ihre persönlichen „Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“, kurz "ELStAM", informiert. Es empfiehlt sich, die Angaben genau zu prüfen.
Steuerdaten 2012 Finanzamt informiert über „ELStaM“ Finanzportal Biallo.de
Ab 2012 hat die papierene Lohnsteuerkarte endgültig ausgedient
„Papier war gestern“, heißt es auf der Website von www.elster.de, der elektronischen Steuererklärung. Doch so ganz stimmt das nun doch noch nicht. Denn in diesen Wochen verschickt die Finanzverwaltung Schreiben per guter alter Briefpost an alle rund 40 Millionen deutschen Arbeitnehmer. Darin wird über die ab Januar 2012 gültigen Steuerdaten informiert, die ihr jeweiliger Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer exakt zu ermitteln. Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehören Angaben zur Steuerklasse, die Zahl der Kinder, die Religionszugehörigkeit, aber auch Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene. Diese Angaben waren bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Der Arbeitgeber erhielt die Daten bislang nur durch Vorlage der Lohnsteuerkarte. Doch die gibt es bereits seit 2011 nicht mehr. Künftig werden ihm die Daten im neuen Verfahren elektronisch zu Verfügung gestellt. „Die Zukunft der Lohnsteuerkarte ist elektronisch“, heißt es weiter und dieses Mal zutreffend auf der Elster-Website: „Mit der elektronischen Lohnsteuerkarte wird die bisherige Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches Verfahren ersetzt.“

Künftig werden die für die Besteuerung relevanten Daten als sogenannte „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) zentral in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Damit alles korrekt gespeichert wird, bitten die Finanzämter die Bürger, die Daten zu überprüfen und notwendige Änderungen möglichst per Post beim Finanzamt zu beantragen. Eine Antragstellung per Telefon oder Fax ist per Gesetz nicht zulässig. Nach Auskunft etwa der Oberfinanzdirektion Koblenz können auf der Rückseite des Schreibens Fehler korrigiert werden. Die Antragsformulare für Änderungen liegen aber auch in den Finanzämtern aus und sind im Internet abrufbar, zum Beispiel hier.
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Freibeträge müssen neu beantragt werden

Wichtig: Seit Anfang Oktober 2011 müssen Bürger, die Aufwendungen wie etwa für Fahrtkosten zur Arbeit geltend machen, beim Finanzamt bestimmte Freibeträge neu beantragen. Denn diese Daten werden nicht automatisch in die Elstam übernommen. Antragsformulare dafür gibt es ebenfalls bei den Finanzämtern und im Internet. Sind falsche oder unvollständige Daten gespeichert, müssen die Bürger sonst ab 2012 höhere Steuerabzüge in Kauf nehmen.

Bis Ende November werden die Finanzämter bundesweit die Steuerdaten an rund 40 Millionen Arbeitnehmer verschicken. Die papierene Lohnsteuerkarte hat ab 2012 endgültig ausgedient. 2011 galt als ein Übergangsjahr, in dem die Steuerdaten aus der 2010er Karte noch gültig waren. Von dem elektronischen Verfahren erhofft sich die Finanzverwaltung, dass es die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Finanzämtern erleichtert und Behördengänge reduziert. So werden künftig steuerlich relevante Daten wie eine Heirat oder die Geburt eines Kindes direkt von den Gemeinden an die Datenbank gemeldet. Außerdem rechnet man mit Einsparungen für Druck und Versand der Steuerkarten. Allein in Rheinland-Pfalz beliefen sich die Kosten jährlich auf 58.000 Euro für den Druck von drei Millionen Steuerkarten plus 750.000 Euro für Porto und Versand. Datenschützer hatten im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2008, mit dem die elektronische Lohnsteuerkarte beschlossen worden war, allerdings gravierende Bedenken geäußert.

Tipp: Wer sich über ELStAM näher informieren möchte, wird unter www.elster.de fündig.
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