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Unterscheidung zwischen Basisversorgung und sonstigen Vorsorgeaufwendungen

Bei den Vorsorgeaufwendungen wird differenziert zwischen Beiträgen zugunsten einer Basisversorgung im Alter (Zeilen 4-11 des Formulars) und den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (Zeilen 12-21). Ein Sonderausgabenabzug ist generell nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen möglich. Beiträge für eine Basisversorgung (Zeilen 4-9) sind in 2009 zu 68 Prozent von der Höchstgrenze von 20.000 Euro / 40.000 Euro (Ledige / Verheiratete) absetzbar, maximal sind das folglich 13.600 Euro (Ehepaare 27.200 Euro). Der Betrag steigt von Jahr zu Jahr an, bis im Jahr 2025 100 Prozent erreicht sind. Ins Formular einzutragen ist aber der gesamte Beitrag.
Sonstige Vorsorgeaufwendungen (Zeilen 12-20) berücksichtigt der Fiskus nur in beschränktem Maß als Sonderausgaben. Pflichtversicherte Arbeitnehmer müssen sich mit einem Höchstbetrag von 1.500 Euro (Ehepaare 3.000 Euro) begnügen, Selbstständige, die ihre Beiträge alleine finanzieren, erhalten maximal für 2.400 Euro (Ehepaare 4.800 Euro) Versicherungsbeiträge einen Steuerbonus. Zu den Versicherungsbeiträgen, die hier eingetragen werden können, zählen beispielsweise Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen oder auch Risikolebensversicherungen.

Tipp:
Eine genaue Ausfüllanleitung zur Anlage Vorsorgeaufwand gibt es hier.
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Steuererklärung 2009
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