Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 19:49 Uhr
Startseite » Recht & Steuern » Steuererklärung 2009
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Steuererklärung 2009

Neues Formular für Vorsorgeaufwendungen

13.01.2010 13:46
Von Brigitte Watermann
Steuererklärung 2009 Neues Formular für Vorsorgeaufwendungen Steuern Finanzportal Biallo.de
Für Vorsorgeaufwendungen gibt es ab der Stuererklärung 2009 ein eigenes Formular
Ab der Steuererklärung für 2009 gibt es ein neues Steuerformular: die Anlage Vorsorgeaufwand. In sie müssen alle allgemeinen Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden.
Dazu zählen etwa die Beiträge zur Krankenkasse, aber auch Beiträge für Versicherungen wie zum Beispiel Erwerbs- und Berufsunfähigkeitspolicen oder Unfall- und Haftpflichtversicherungen, außerdem Ausgaben für die Altersvorsorge, insbesondere für die staatlich geförderte Riester-Rente.

Bisher wurden diese Angaben im Mantelbogen, in der Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit) bzw. in der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben) gemacht. Kleiner Lichtblick: Die bisherige Anlage AV wurde ab 2009 abgeschafft.

Kranken- und Pflegeversicherung besser absetzbar


Die Anlage Vorsorgeaufwendung wurde wegen des Bürgerentlastungsgesetzes nötig, das seit Januar 2010 in Kraft ist. Aber für die Steuererklärung des Veranlagungszeitraums 2009 war das neue Formular trotzdem schon erforderlich wegen der Berechnungen möglicher Vorauszahlungen, teilt die Oberfinanzdirektion (OFD) Koblenz mit. Das Bürgerentlastungsgesetz setzt einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2008 um (Az.: 2 BvL 1/06). Deutschlands Verfassungshüter hatten eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen angemahnt.

Eine wichtige Regelung des Gesetzes, von dem gesetzlich wie privat Versicherte profitieren sollen: Seit 2010 dürfen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen bis zu einer Höhe von 2.800 Euro oder 1.900 Euro steuerlich berücksichtigt werden. Die Höchstgrenze von 2.800 Euro gilt dabei für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine finanzieren müssen, zum Beispiel Selbständige. Die Grenze von 1.900 Euro gilt für Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten, sowie für Beihilfeberechtigte.
Seite 1/2
 
Steuererklärung 2009
Seite 1: Neues Formular für Vorsorgeaufwendungen
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: colourbox.com ID:3439
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Der Kredit für Ihre Wünsche!

Fair, transparent und schnell - der Ratenkredit der netbank. Ihre Vorteile:
- gleiche Konditionen für alle,
- fester Zins über die gesamt Laufzeit,
- bonitätsunabhängige Verzinsung,
- keine Bearbeitungsgebühr.
Das interessiert mich ...
Anzeige
Recht kritisch von Marcus Preu

Guter Tag für Anleger

Mitte Februar hätte der Bundesgerichtshof zwei Fälle verhandeln sollen, in denen es um Lehman-Zertifikate ging. Jetzt wurden die Termine abgesagt. Für Anleger bedeutet dies: Die anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt gilt fort. ... mehr
Festgeld Konditionen
1 Deniz-Bank
3,15 %
2 Isbank
3,10 %
3 Autobank
3,07 %
4 Vakifbank Intern.
3,01 %
5 Amsterdam Trade Bank
3,00 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH