Beiträge zur gesetzlichen Rente: Absetzbar sind 70 Prozent der Zahlungen bis zu einem Höchstbetrag von 14.000 Euro, bei Verheirateten das Doppelte. Bei Arbeitnehmern wird der Arbeitgeberanteil mit erfasst und davon ein Anteil von 70 Prozent angesetzt. Da der Anteil anschließend wieder in voller Höhe abgezogen wird, ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2010 tatsächlich nur mit 40 Prozent absetzbar. Bei Beamten wird der Höchstbetrag von 20.000 Euro zunächst um 19,9 Prozent des Gehalts bis zu einem Betrag von 55.800 Euro gekürzt und dann mit 70 Prozent angesetzt.
Riester-Rente: Beiträge bis maximal 2.100 Euro (inkl. staatlicher Zulagen) sind steuerlich absetzbar. Ist die Erstattung höher als die erhaltenen Zulagen, schreibt das Finanzamt die Differenz gut.
Rürup-Rente: Von Einzahlungen bis 20.000 Euro erkennt der Fiskus 70 Prozent, maximal 14.000 Euro, als Sonderausgabe an. „Ein Selbstständiger, der den Höchstbetrag einzahlt, kann bei einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 Euro im Jahr 2010 6.203 Euro Steuern plus Solidaritätszuschlag sparen“, rechnet Steuerfachmann Peter Kauth von Steuerrat24 vor. Verheiratete genießen den doppelten Bonus.
Sparer
Abgeltungsteuer: Hat die Bank zu viel Zinserträge ans Finanzamt abgeführt, etwa weil kein ausreichend hoher Freistellungsauftrag vorlag, kann man die einbehaltenen Steuern im Rahmen der Steuererklärung zurückholen. Dazu sind die fraglichen Beträge in die „Anlage KAP“ einzutragen und die Jahresbescheinigung der Bank im Original beizulegen.
Steuerpflichtige Rentner und Pensionäre
Steueranteil: Eine Steuererklärung wird fällig, wenn die zu versteuernden Einkünfte (Rente, Mieten und Betriebsrente) den Grundfreibetrag von 8.004 Euro / 16.008 Euro (Ledige/-Verheiratete) überschreiten. Begann die Rentenzahlung 2010, unterliegt 60 Prozent der Rente der Einkommensteuer; 40 Prozent bleiben steuerfrei – dieser Steuerfreibetrag gilt lebenslang. Steuermindernd wirken sich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus sowie gezahlte Kirchensteuer.
Pensionäre: Wer 2010 erstmals eine Pension oder Betriebsrente erhielt, der kann einen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 32 Prozent seiner Bezüge geltend machen, höchstens jedoch 2.400 Euro. Der Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag beträgt 720 Euro.