In die Anlage KAP sind nach dem
neuen Recht der Abgeltungsteuer Kapitaleinkünfte aus Zinsen, Dividenden, aber auch Kursgewinne einzutragen. Sie wurde für das Jahr 2009 komplett neu gefasst – und das sorgt nicht nur bei vielen Anlegern, sondern auch beim Fiskus offenbar für Verwirrung.
Die Softwarepanne führt dazu, dass die Steuererklärungen noch nicht bearbeitet werden können – und die Anleger auf mögliche Steuererstattung noch ein Weilchen warten müssen.
Wie das Bielefelder Westfalen-Blatt aus dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen erfahren hat, das federführend ist bei der Ausarbeitung der EDV, steht das normale Festsetzungsprogramm zur Veranlagung der Einkommensteuer 2009 den Finanzämtern seit Anfang Februar zur Verfügung. Bis zu diesem Zeitpunkt seien Änderungen im Steuerrecht, die der Bund erst zum Jahresende verabschiedet habe, normalerweise in die Programme eingearbeitet.