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Steuererklärung

Fiskus plagen massive Computerprobleme

03.08.2010 11:53
Von Max Geißler
Steuern Finanzamt Computerproblem Rückzahlung Finanzportal Biallo.de
Nicht Hardware- sondern Softwareprobleme machen Finanzämtern zu schaffen
Fehlerhafte Programme bereiten den Finanzämtern Sorge. Sie berechnen zu viel Steuern oder verhindern die Rückzahlung zu viel vereinnahmter Gelder. Was lässt sich dagegen tun?
Derzeit warten nach Auskünften der Landesfinanzämter viele Tausend Sparer auf die Erstattung zu viel gezahlter Kapitalsteuern aus dem Jahr 2009. Die Ursache liegt in internen Softwarefehlern. Die Rechenprogramme sind derzeit nicht in der Lage, die Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) ordnungsgemäß zu bearbeiten. Schuld daran ist die Anfang 2009 eingeführte Abgeltungsteuer. Seither werden Kapitalerträge nicht mehr mit dem persönlichen Steuersatz versteuert, sondern pauschal mit 25 Prozent plus Solidarzuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Erst Banken, dann Finanzämter

Hatten Anfang des Jahres einige Geldinstitute Schwierigkeiten, ihre IT-Systeme auf die neue Steuerabgabe umzustellen, so sind es nun die Finanzämter. Beinhaltet die Steuererklärung die Anlage KAP, müssen viele Ämter die Erklärung zur Seite legen, da sie sie nicht bearbeiten können. Der Deutsche Steuerberaterverband schätzt die Zahl der Betroffenen auf rund eine Million. Diese Steuerzahler möchten mit Hilfe ihrer Erklärung entweder Verluste aus Wertpapiergeschäften geltend machen oder Verlustverrechnungen zwischen Depots bei mehreren Banken durchführen. Also Verluste bei Bank A mit Gewinnen bei Bank B verrechnen. Dies geht nur mit Hilfe der Steuererklärung.

Noch wenige Wochen warten

Wann die Steuerprogramme des Fiskus wieder einwandfrei funktionieren, ist derzeit offen. Aus der federführenden Stelle, dem Finanzministerium Nordrhein-Westfalen, ist zu hören, dass es in wenigen Wochen so weit sein soll. Wann die einzelnen Bundesländer das berichtigte Update dann übernehmen, liegt allerdings in deren Ermessen. Unter Zeitdruck geraten die Finanzämter dabei nicht, denn „eine bestimmte Frist, bis wann ein Steuerbescheid ergehen muss, gibt es nicht“, erklärt Peter Kauth von Steuerrat24.
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