Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 17:15 Uhr
Startseite » Recht & Steuern » Steuererklärung 2009
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Steuererklärung 2009

Der Mantelbogen

14.05.2010 13:48
Von Michael Schreiber
Steuererklärung Finanzamt Finanzportal Biallo.de
Keine Steuererklärung ohne den sogenannten Mantelbogen. Dabei handelt es sich um den vierseitigen Hauptvordruck zur Steuererklärung, der durch gesonderte Anlagen, wie etwa die Anlage N für Arbeitnehmer oder die Anlage KAP für Kapitalanleger ergänzt wird. So füllen Sie den Mantelbogen Schritt für Schritt aus.


Zeilen 4-18
Allgemeine Angaben


Zunächst sind Angaben zur Person einzutragen, außerdem zu Beruf, Konfession, Geburtsdatum und Adresse. Konfessionslose Steuerzahler geben in die Zeilen 11 bzw. 17 „VD“ ein. In Zeile 4 muss jeder Steuerzahler seine neue Identifikationsnummer eintragen. Der neue Zahlencode wird auf lange Sicht die alte Steuernummer ersetzen und gilt künftig ein Leben lang.

Zeile 19
Veranlagungsart für Ehegatten


In Zeile 19 müssen Ehepaare die Veranlagungsart wählen. Es gibt drei Möglichkeiten. Sie können sich zusammen, getrennt oder – im Heiratsjahr – besonders veranlagen lassen. Für die meisten Ehepaare ist die Zusammenveranlagung erste Wahl. Denn nur dann gibt es den speziellen Splittingtarif. Für Verheiratete ist die Steuerprogression dann geringer als für Ledige, die nach dem Grundtarif besteuert werden. Die besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung kann sich vor allem dann lohnen, wenn ein Partner ein Kind mit in die Ehe bringt. Singles mit Kind erhalten nämlich mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro eine Steuervergünstigung, die verheirateten Steuerzahlern ansonsten nicht zusteht.

Zeilen 31-38
Einkünfte im Kalenderjahr 2009


Hier werden die verschiedenen Formulare angekreuzt, die dem Mantelbogen beizufügen sind. Ehegatten dürfen nur den Mantelbogen sowie die Anlagen V (Vermietungseinkünfte) und SO (Sonstige Einkünfte) gemeinsam ausfüllen. Ansonsten verlangt der Fiskus von jedem Ehepartner ein eigenes Formular. Wer mit privaten Veräußerungsgeschäften (zum Beispiel aus dem steuerpflichtigen Verkauf von Immobilien, Edelmetallen oder Wertpapieren, die nicht unter die neue Abgeltungsteuer fallen) einen Gewinn von weniger als 600 Euro (Ehegatten weniger als 1.200 Euro) gemacht hat, macht in Zeile 38 einfach ein Kreuz. Sonst müssen die Geschäfte über die Anlage SO gesondert deklariert werden.

Zeilen 39 -40
Weitere Anlagen


Auf speziellen Formularen verlangt das Finanzamt Informationen über Kinder (Anlage K) und ausländische Einkünfte und Steuern (Anlage AUS). Neu: Kapitalanleger deklarieren ihre ausländischen Zinsen und Dividendenerträge ab 2009 über die Anlage KAP – die Anlage AUS muss von ihnen nicht mehr ausgefüllt werden. Auch die Anlage Vorsorgeaufwand ist neu. Auf ihr beantragen Steuerzahler den Abzug von Vorsorgeaufwendungen und Altersvorsorgebeiträgen zum Beispiel für einen Riester- oder Rürup-Vertrag. Wer für selbstgenutztes Wohneigentum noch Steuervergünstigungen (zum Beispiel die Steuerförderung für Baudenkmäler) beantragen kann, muss die Anlage FW ausfüllen.
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Torsten Silz/ddp ID:3870
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Günstigste 5GB Datenflat!

Unbegrenzt mobiles Internet für nur 12,95€/mtl. bei mobilcom-debitel: 5 GB Datenflatrate, 7,2 Mbit/s, kein Anschlusspreis, nur 12,95€/mtl.
Bitte mehr Informationen ...
Anzeige
Recht kritisch von Marcus Preu

Guter Tag für Anleger

Mitte Februar hätte der Bundesgerichtshof zwei Fälle verhandeln sollen, in denen es um Lehman-Zertifikate ging. Jetzt wurden die Termine abgesagt. Für Anleger bedeutet dies: Die anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt gilt fort. ... mehr
Festgeld Konditionen
1 Deniz-Bank
3,15 %
2 Isbank
3,10 %
3 Autobank
3,07 %
4 Vakifbank Intern.
3,01 %
5 Amsterdam Trade Bank
3,00 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH