Auf Druck des Bundesverfassungsgerichts musste der Gesetzgeber zum Jahr 2010 die steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungskosten wesentlich verbessern. Die Aufwendungen für eine medizinische Grundsicherung sind deshalb nun in voller Höhe absetzbar – davon profitieren fast alle Steuerzahler.
Die neue Anlage Vorsorgeaufwand für die Steuererklärung 2009 ist ein Vorbote dieser neuerlichen Steueränderung. Geändert hat sich allerdings für 2009 nur das Formular – die Steuerabzüge werden letztmalig nach dem alten Schema berechnet. In den neuen Vordruck müssen die Bürger diverse Versicherungsbeiträge, Riester-Rente & Co. eintragen – und können auf einen schönen Steuervorteil hoffen. Bisher wurden diese Angaben im Mantelbogen, der Anlage N oder der Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge) gemacht. Die Anlage AV gibt es seit 2009 nicht mehr. Ehegatten füllen nun eine gemeinsame Anlage Vorsorgeaufwand aus.