Eltern mit Kindern genießen hohe staatliche Förderung. So erhält ein Familienvater mit zwei Kindern 639 Euro vom Staat – 154 Euro Grundzulage plus zwei Kinderzulagen von je 185 bzw. 300 Euro. Bei einem Verdienst von 50.000 Euro muss der Angestellte für den Erhalt der vollen Förderung 2.000 Euro in seinen Riester-Vertrag einzahlen. Abzüglich Fördermittel bleibt ein Eigenanteil von 1.361 Euro. Der Gesamtbeitrag von 2.000 Euro bringt im Rahmen des steuergünstigen Splittingtarifs eine Steuerersparnis von 582 Euro. Da aber bereits 639 Euro in Form von Riester-Zulagen geflossen sind, gewährt das Finanzamt in diesem Fall keine weitere Vergünstigung.
Belege einreichen und Dauerzulagenantrag stellen
„Damit das Finanzamt die tatsächlichen Zahlungen akzeptiert, müssen Riester-Sparer die Bescheinigung des Anbieters über geleistete Vorsorgebeiträge mit der Steuererklärung einreichen“, sagt Wolfram Erling, Leiter Zukunftsvorsorge bei Union Investment. Damit die Zulagen stets pünktlich fließen, rät Erling zu einem Dauerzulagenantrag. „Dadurch beantragt der Anbieter jedes Jahr automatisch die Förderung.“ Damit die Zulage stets in vollem Umfang fließt, sollte man Änderungen bei den Riester-Eckdaten einmal im Jahr dem Anbieter mitteilen. Infrage kommt etwa die Geburt eines Kindes oder eine Gehaltserhöhung.
Fondsgebundene Versicherung für Langzeitsparer
Beträgt der Sparhorizont mehr als 20 Jahre, sollten Riester-Sparer die hohen Renditechancen von Investmentfonds nicht verschenken. Wer beispielsweise 35 Jahre lang monatlich 100 Euro in eine fondsbasierte Riester-Rente mit vier Prozent Rendite einzahlt, dem sagt die Postbank Versicherung eine Monatsrente von 338 Euro voraus, die Alte Leipziger prognostiziert 324 Euro, Cosmos Direkt 323 Euro und der Volkswohl Bund 319 Euro. Positiv: Erträge und Kursgewinne von Riester-Fonds bleiben während der gesamten Ansparphase von Abgeltungsteuer verschont – das beflügelt den Zinseszinseffekt und hebt die Rendite.