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Steuererklärung

Riester-Beiträge bringen bis zu 750 Euro Erstattung

14.04.2011 14:00
Von Max Geißler
Beiträge zur privaten Altersvorsorge sind als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Bei Riester-Beiträgen gewährt das Finanzamt auch auf die staatlichen Zulagen Rabatt.
Steuererklärung Riester Altersvorsorge Finanzportal Biallo.de

Die rund 500.000 Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins Bayern erhielten für das Jahr 2009 eine durchschnittliche Steuererstattung von 1.177 Euro. "Jeder Steuerzahler sollte eine Steuererklärung abgeben, denn es ist die einzige Möglichkeit, zu viel gezahlte Steuern vom Staat zurückzubekommen", sagt Siegfried Stadter, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfe-Vereins. Nach Erfahrungen des Vereins können rund 90 Prozent der Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen. Ein dicker Brocken in der Steuererklärung sind Vorsorgeaufwendungen. Absetzbar sind Riester- und Rürup-Zahlungen, aber auch teilweise die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei Riester-Zahlungen erkennt das Finanzamt sowohl den Eigenbeitrag als auch die gewährten Zulagen als Sonderausgabe an. Absetzbar sind Einzahlungen bis zu 2.100 Euro pro Jahr.


Ledige erreichen hohe Steuervorteile


Von attraktiver Steuererstattung profitieren vor allem ledige Arbeitnehmer mit hohem Steuersatz, die vergleichsweise viel in ihre Riester-Rente einzahlen. Beispiel: Ein Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von 52.500 Euro zahlte 2009 vier Prozent seines Einkommens in den Riester-Vertrag ein, also 2.100 Euro. Da er 154 Euro als Zulage vom Staat erhielt, belief sich der Eigenbeitrag auf 1.946 Euro. Die Gesamtprämie von 2.100 Euro trägt der Steuerzahler in die "Anlage Vorsorgeaufwand" der Steuerformulare ein. Riester-Angaben werden in Zeilen 37 bis 55 abgefragt.
Zum persönlichen VergleichRiester-Rentenversicherung
Sämtliche Angaben ohne Gewähr
Im Rahmen der Steuererklärung führt das Finanzamt die sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei kontrollieren die Beamten, ob die Steuerersparnis höher ist als die Summe der gewährten Riester-Zulagen. Ist dies der Fall, erstattet der Fiskus den überzähligen Betrag.

Unsere Beispielrechung lautet so: 52.500 Euro Bruttoverdienst verursachen ohne Kirchensteuer eine Steuerschuld von 13.878 Euro. Die Riester-Zahlungen mindern das zu versteuernde Einkommen auf 50.400 Euro, die Steuerforderung sinkt entsprechend auf 13.010 Euro. Damit beteiligt sich das Finanzamt mit 868 Euro an den Riester-Zahlungen – fast die Hälfte des Gesamtbeitrags. Da 154 Euro bereits in Form der Grundzulage an den Sparer geflossen sind, verbleibt ein Erstattungsbetrag von 714 Euro.
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Leserkommentare

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26.10.2010 03:46 Uhr
Till Wollheim: Lückenhafte Information
Es wird immer so undifferenziert über die im Volksmunde "Riester"-Rente berichtet. Es muß mal ganz klar ´gesagt werden, daß diese eine Arbeitnehmer-Förderung ist. Die ganzen Selbständigen, die viel mehr auf eine Förderung angewiesen sind, als die rundum geschützten und verwöhnten AN, haben keinerlei vergleichbare Vermögensförderung!! Als "Dank" tragen sie dafür dann noch das Unternehmerische Risko ...
Foto: colourbox.com ID:3648
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