In diesem Fall brauchen die restlichen Kapitalerträge, bei denen der Steuerabzug in Ordnung war, nicht mehr aufgeführt zu werden. Neu ist, dass ab 2009 jeder Ehegatte eine eigene Anlage KAP ausfüllen muss. Bei Gemeinschaftskonten müssen die Kapitalerträge auf beide Ehegatten aufgeteilt werden.
Wichtig: Auch Kursgewinne gehören nun grundsätzlich in die Anlage KAP und nicht mehr wie früher in die Anlage SO. Ausnahme: Nur noch die nach altem Steuerrecht steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäfte dürfen auf einer gemeinsamen Anlage SO abgerechnet werden. Im Folgenden finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe für die Steuerformulare.