Das Ausfüllen der Steuerformulare lohnt sich. Wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mitteilt, haben ihre Mitglieder für das Jahr 2009
im Schnitt 1.177 Euro vom Finanzamt zurückbekommen. „Jeder Steuerzahler sollte eine Steuererklärung abgeben, denn es ist die einzige Möglichkeit, zu viel einbehaltene Steuer vom Staat zurückzubekommen“, sagt Siegfried Stadter, Vorstand des bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfe-Vereins. Nach den Erfahrungen des Vereins können rund 90 Prozent der Arbeitnehmer mit einer Erstattung rechnen.
Antragsveranlagung prüfen
Stadter empfiehlt allen Arbeitnehmern, die nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind, zu prüfen, „ob eine Antragsveranlagung Sinn macht“. Die bisher unter dem Namen Lohnsteuerjahresausgleich bekannte Veranlagung lohnt für alle, die erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben oder außerordentliche Belastungen geltend machen können. Anerkannt werden zum Beispiel Beiträge zur
Kranken und Pflegeversicherung, zur Renten-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Kosten für Bewerbungen und Fortbildung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für die Kinderbetreuung. Wichtig ist in allen Fällen, dass die Kosten nachgewiesen werden können. „Für das Jahr 2010 wird wieder das häusliche Arbeitszimmer anerkannt“, betont Stadter. Außerdem könnten mehr Handwerkskosten geltend gemacht werden.