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Steuererstattung

Wann man Fehler des Finanzamts aussitzen sollte

28.01.2012 15:11
Von Midia Nuri
Erstattet das Finanzamt einem Steuerpflichtigen versehentlich zu viel Einkommensteuer, darf es das Geld nur zurückfordern, wenn seit dem falschen Steuerbescheid nicht mehr als fünf Jahre vergangen sind.
Steuererstattung Wann man Fehler des Finanzamts aussitzen sollte Finanzportal biallo.de
Der Rückforderungsanspruch bei zu viel erstatteter Einkommensteuer endet nach fünf Jahren
Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az.: VII R 55/10). Der Rückforderungsanspruch des Finanzamts verjährt nach fünf Jahren – und damit auch dessen Recht, Fehler zu korrigieren.

In dem Fall hatte ein Finanzamt versehentlich einem zusammen veranlagten Ehepaar für das Jahr 1998 statt 400 Euro ganze 85.000 Euro Steuern überwiesen. Den ursprünglichen Steuerbescheid von 1999 hatte das Amt 2002 nach einem Einspruchsverfahren geändert und dabei wegen eines Eingabefehlers die bereits gezahlte Lohnsteuer versehentlich um das zehnfache zu hoch angerechnet. Dadurch fiel auch die Erstattung viel zu hoch aus.

Das Ehepaar genoss und schwieg. Erst 2008 bemerkte das Finanzamt seinen Fehler, erließ eine geänderte Anrechnungsverfügung und forderte von den Klägern als Gesamtschuldner den zu Unrecht erstatteten Steuerbetrag samt Zinsen zurück. Das Paar legte Einspruch ein und klagte. In erster Instanz schlug sich das Finanzgericht noch auf die Seite des Amts. Doch der BFH sah die Steuerbürger im Recht.
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Die Verjährungsfrist ende nach fünf Jahren, so die Richter. Damit erlösche auch ein berechtigter Rückforderungsanspruch des Finanzamts ebenso wie dessen Recht, Fehler zu korrigieren. Nach Ende der Verjährungsfrist solle Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige aufgrund der Steuerfestsetzung unter Berücksichtigung anzurechnender Vorauszahlungen zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist, begründeten die obersten Finanzrichter ihr Urteil. Sie verwiesen dabei auf ihre eigene vorherige Rechtsprechung (Az.: VII R 51/08).

Wer also vom Finanzamt zu viel Geld überwiesen bekommt, darf dies verschweigen und auf sein Glück hoffen. Zur Sicherheit sollte er das Geld aber lieber fünf Jahre lang zur Seite legen und nicht ausgeben – für den Fall, dass das Amt den Fehler vor Ablauf der Verjährungsfrist bemerkt. Danach gehört es rechtmäßig ihm.
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