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01.03.2011 15:02

Steuerhinterziehung

Schärferes Vorgehen gegen „dicke Fische“

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Per Selbstanzeige der Bestrafung entkommen – zukünftig ist das für Steuersünder nur noch eingeschränkt möglich. Bei Steuerschulden ab 50.000 Euro soll es den „Persilschein“ zum Nulltarif künftig nicht mehr geben. Das sieht das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz vor, auf das sich die Koalition jetzt geeinigt hat.
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Steuersünder können per Selbstanzeige hohen Geld- oder Haftstrafen entkommen - straflos soll aber zumindest bei höheren Beträgen künftig niemand mehr davonkommen
Wer mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat und sich selbst anzeigt, soll fortan einen Strafzuschlag von weiteren fünf Prozent auf das hinterzogene Geld zahlen. Bislang wurden Steuersünder bei einer Selbstanzeige nicht anders behandelt als ehrliche säumige Steuerpflichtige: Sie mussten lediglich den üblichen Nachzahlungszins von sechs Prozent zahlen. Dies gilt auch weiterhin für Steuerhinterziehung bis 50.000 Euro.

Weitere Neuerungen: Ganz oder gar nicht - die scheibchenweise Teil-Selbstanzeige soll nicht mehr möglich sein; damit folgt die Politik der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus dem Oktober 2010 (Aktenzeichen 1 StR 577/09). Auch die rasche Selbstanzeige, bevor der Prüfer vor der Tür steht, soll es nicht mehr geben. Stattdessen soll fortan schon bei Bekanntgabe der Prüfungsanordnung keine Selbstanzeige mehr möglich sein. „Taktische Spielereien mit der Selbstanzeige wird es also künftig nicht mehr geben. Die Zeiten, in denen die strafbefreiende Selbstanzeige noch bequem als letzte Ausfahrt vor der Entdeckung genutzt werden konnte, sind nun endgültig vorbei“, so der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Klaus-Peter Flosbach und der zuständige Berichterstatter Manfred Kolbe.
Vielzahl von Selbstanzeigen 2010

Über 30.000 Selbstanzeigen soll es 2010 laut einer Umfrage der Zeitung „Die Welt“ gegeben haben. Häufig hätten sich Selbstanzeigen auf Länder bezogen, aus denen CDs mit Daten von Steuerhinterziehern angeboten wurden, heißt es im Entwurf des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes aus dem Dezember 2010: „Es scheint daher naheliegend, dass die Selbstanzeige von Steuerhinterziehern im Rahmen einer ‚Hinterziehungsstrategie‘ missbraucht wird und in diesen Fällen gerade nicht dazu dient, alle Steuerhinterziehungen anzuzeigen“.

Gegner der strafbefreienden Selbstanzeige halten die Neuregelungen für nur halbherzig. In seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf setzte sich die Deutsche Steuer-Gewerkschaft für die Abschaffung des Paragrafen 371 „Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung“ der Abgabenordnung ein. „So verfolgt die im deutschen Strafrecht einmalige Rechtskonstruktion nicht den Gedanken der Resozialisierung, sondern hat allein fiskalische Gründe – der Staat will sich durch das Instrument der strafbefreienden Selbstanzeige Steuerquellen erschließen, die ihm andernfalls verborgen bleiben“, heißt es in der Stellungnahme. Zudem steht weiterhin der von Juristen geäußerte Vorwurf der sachlich nicht gebotenen Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Straftatbeständen im Raum.

Das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz soll noch im März im Bundestag verabschiedet werden.
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