So beantragt man das Faktorverfahren
Wer das neue Steuerverfahren wählen möchte, der muss dies beim zuständigen Finanzamt beantragen. Der Eintrag erfolgt auf der Lohnsteuerkarte. „Dies geschieht entweder durch persönliche Vorsprache beim Finanzamt und dem Vorlegen beider Lohnsteuerkarten oder mit Hilfe des Formulars "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung", erklärt Kauth. Auch im zweiten Fall muss man beide Lohnsteuerkarten mitschicken. Beim schriftlichen Antrag auf Lohnsteuermäßigung sind die voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne beider Ehegatten anzugeben sowie Daten zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. „Dies ist für die Berechnung der Vorsorgepauschale notwendig, denn ab 2010 werden Vorsorgeaufwendungen nicht mehr pauschal angesetzt, sondern möglichst exakt berechnet“, ergänzt der Steuerprofi.
Jährlich neu beantragen
Beim Faktorverfahren besteht kein Automatismus von Seiten des Finanzamts. Vielmehr müssen Steuerzahler den Faktor jährlich neu beantragen und auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Eine Übernahme des im Vorjahr ermittelten Werts ist nicht vorgesehen. Kauths Tipp: „Zur Ermittlung des Faktors existiert ein Berechnungsprogramm auf der Website des Bundesfinanzministeriums.“ Steuerzahler finden es
hier.
Wichtig: Wer sich für das Faktorverfahren entschieden hat, muss am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben.