Startseite | RSS | Mobil | Forum | Inhalt | Translate:
Freitag, 03.09.2010 12:04 Uhr
Startseite » Recht & Steuern » Steuerklassenwahl
03.07.2010 16:41 Uhr
 Empfehlen · Kommentieren · Drucken

Steuerklassenwahl

Faktor-Verfahren bringt Vorteile für Ehepaare

Von Max Geißler
Steuer Steuerklasse Faktorverfahren ehepartner Finanzportal Biallo.de
Seit Anfang 2010 können berufstätige Eheleute statt der Steuerklassen III und V das sogenannte Faktor-Verfahren in Steuerklasse IV wählen. Das bringt vor allem eine gerechte Verteilung der Steuer auf beide Ehepartner. Zudem vermeidet man so eine Steuernachforderung des Finanzamtes.
Sind beide Ehepartner berufstätig und leben nicht dauernd getrennt, können sie beim Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in Steuerklasse IV veranlagt werden möchten oder in der Steuerklassen-Kombination III/V. Unterschiedliche Steuerklassen bringen finanzielle Vorteile, wenn beide Partner unterschiedlich hoch verdienen. Als Faustregel gilt, der Unterschied sollte größer als 40 zu 60 sein. Der Besserverdienende entscheidet sich dann in der Regel für die Steuerklasse mit dem geringeren Abzug, also der Steuerklasse III.

Seit 2010 bieten die Finanzämter eine neue Möglichkeit der Veranlagung für Ehepaare: Sie können auf gemeinsamen Antrag hin die Steuerklassenkombination IV-Faktor/IV-Faktor wählen. Beim Faktor-Verfahren erfolgt die Besteuerung beider Partner nach Steuerklasse IV. Der Unterschied zur bisherigen Besteuerung nach Steuerklassen IV/IV besteht darin, dass der Tarif mittels eines individuell ermittelten Faktors berechnet wird und eventuelle Steuerfreibeträge von Beginn an in die Steuerberechnung einfließen. „Mit dem Faktor-Verfahren wird erreicht, dass bei dem jeweiligen Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden“, erläutert Steuerexperte Peter Kauth von steuerrat24.
Mehr Netto: Optimieren Sie Ihr Gehalt
Mit dem Gehalts-Optimierer senken sie die Personalkosten Ihres Chefs und erhöhen Ihr Nettogehalt.
In der Regel sind dies mindestens der Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge und Vorsorgepauschalen. Die Vorteile liegen für Kauth auf der Hand: „Das Faktor-Verfahren berücksichtigt bereits während des Jahres den Splittingvorteil, der geringer verdienende Ehepartner bekommt dadurch netto mehr ausgezahlt.“ Außerdem ist eine Steuernachzahlung am Jahresende ausgeschlossen. Ein höherer Nettolohn kann zusätzlich Vorteile bei Lohnersatz- und Sozialleistungen bringen, etwa beim Eltern-, Mutterschafts- oder Krankengeld, denn diese Leistungen bemessen sich nach den Nettoeinkünften.
Lesen Sie auch

Jobwechsel
Diese Kündigungsfristen gelten für Arbeitnehmer

Steuererklärung
Fiskus plagen massive Computerprobleme

Ehescheidung
Tücken und Tricks beim Versorgungsausgleich

So beantragt man das Faktorverfahren

Wer das neue Steuerverfahren wählen möchte, der muss dies beim zuständigen Finanzamt beantragen. Der Eintrag erfolgt auf der Lohnsteuerkarte. „Dies geschieht entweder durch persönliche Vorsprache beim Finanzamt und dem Vorlegen beider Lohnsteuerkarten oder mit Hilfe des Formulars "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung", erklärt Kauth. Auch im zweiten Fall muss man beide Lohnsteuerkarten mitschicken. Beim schriftlichen Antrag auf Lohnsteuermäßigung sind die voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne beider Ehegatten anzugeben sowie Daten zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. „Dies ist für die Berechnung der Vorsorgepauschale notwendig, denn ab 2010 werden Vorsorgeaufwendungen nicht mehr pauschal angesetzt, sondern möglichst exakt berechnet“, ergänzt der Steuerprofi.

Jährlich neu beantragen

Beim Faktorverfahren besteht kein Automatismus von Seiten des Finanzamts. Vielmehr müssen Steuerzahler den Faktor jährlich neu beantragen und auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Eine Übernahme des im Vorjahr ermittelten Werts ist nicht vorgesehen. Kauths Tipp: „Zur Ermittlung des Faktors existiert ein Berechnungsprogramm auf der Website des Bundesfinanzministeriums.“ Steuerzahler finden es hier.

Wichtig: Wer sich für das Faktorverfahren entschieden hat, muss am Jahresende eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Leserkommentare

Name:
Email:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: Roman Milert/Fotolia.com ID:3203
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Der ING-DiBa Rahmenkredit:

Wenn Ihnen Dispo- und Überziehungskredit zu teuer sind und feste Raten nicht ins Konzept passen, könnte ein günstiger Abrufkredit das Richtige sein ... Bitte mehr Informationen ...
Anzeige
Festgeld Konditionen
1 Autobank
2,07 %
2 Oyak Anker Bank
2,00 %
3 Ziraat-Bank
2,00 %
4 Sparda-Bank Hamburg
2,00 %
5 BKM Bausparkasse Mainz
1,76 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
Anzeige
Baufinanzierung
Entdecken Sie die Topsollzinsen der Baufinanzierung der Deutschen Bank.
Baufinanzierung
Mit dem BauXpress der BBBank sicher und günstig zum Eigenheim.
Festgeld
Festzinssparen mit 2,70% p.a. bei der Berliner Bau- und Wohnungsgen. von 1892 (2 Jahre).
Festgeld
Für clevere Rechner: 3,00 % Zinsen für Ihr Geld! Das Festgeld der VON ESSEN Bank.
Kostenlose Baufinanzen-App
Aktuelle Zinsen ganz einfach mobil abrufen. Mit der Baufinanzen-App von biallo.de.
.
© 2010 Biallo & Team GmbH