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Steuern 2009

Bringen die neuen Steuerregeln Entlastung?

08.01.2009 08:00
Von Max Geißler
Steuern 2009 neue Steuerregeln entlastung Geldbeutel Verbraucherportal Biallo.de
Das neue Jahr startet mit einer Steuersenkungsdebatte. Einige Weichen haben Regierung und Bundesverfassungsgericht mit zahlreichen neuen Regeln für Steuerzahler bereits gestellt.
 
Pendlerpauschale: Eine der wichtigsten Steueränderungen ist die Wiedereinführung der alten Pendlerpauschale. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2007 jeden Fahrtkilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wieder mit 30 Cent als Werbungskosten anerkennen. Die Beschränkung der abzugsfähigen Fahrtkilometer ab dem 21. Kilometer ist hinfällig. Wer bislang alle beruflichen Fahrtkilometer in der Steuererklärung angegeben hat, bekommt automatisch Geld vom Finanzamt zurück. Wer nicht, muss seine Fahrtkilometer nachmelden – auch wenn der Steuerbescheid bereits rechtskräftig ist!

 
Neuwagenförderung: Mit einem Verzicht auf die Kfz-Steuer will die Bundesregierung den Autoabsatz hochhalten. Fahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2009 zugelassen werden, sind zeitlich befristet steuerbefreit. Dies gilt für alle Neuwagen ein Jahr und für Neufahrzeuge mit Euro-5 und Euro-6-Norm zwei Jahre lang. Positiv: Auch wenn der Wagen während dieser Zeit weiterverkauft wird, bleibt der Steuerbonus erhalten.

Handwerker und Haushaltshilfen: Der Steuervorteil für Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen in privaten Haushalten wurde verdoppelt. Das Finanzamt erstattet jetzt 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten, also bis zu 1.200 Euro. Der Betrag wird direkt von der Steuerschuld abgezogen. Steuererleichterung gibt’s auch für Haushaltshilfen. Für Gartenarbeiten, Putzdienste und private Pflegeleistungen sind jetzt bis zu 20.000 Euro pro Jahr abzugsfähig. Das Finanzamt erstattet 20 Prozent der Kosten.

Tagesmutter: Waren bislang nur Tagesmütter steuerpflichtig, die Geld von Privatfamilien erhielten, gilt dies nun auch für Tagesmütter und -väter, die Geld vom Jugendamt oder der Gemeinde erhalten. Die bestehende Betriebsausgabenpauschale wurde erhöht. Sie beträgt jetzt 300 Euro je Monat und vollzeitbetreutem Kind. Bislang lag dieser Satz bei 246 Euro.

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