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22.04.2011 00:42

Steuerpflicht

Auch Ehrenamtliche haften mit Privatvermögen

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Ehrenamtliche Vereinsvorstände haften gegenüber dem Finanzamt voll für Steuerschulden ihres Vereins – auch, wenn sie nichts mit Finanz- und Steuerangelegenheiten des Vereins zu tun haben, so das Finanzgericht des Saarlandes in mehreren Fälle.
Steuerpflicht Auch Ehrenamtliche haften mit Privatvermögen Finanzportal biallo.de
Auch im Ehrenamt gibt es Kontrollpflichten
In einem der Fälle hatte der damals neue Vorstand des mit rund 3.000 Mitgliedern größten saarländischen Sportvereins S e. V. Selbstanzeige beim Finanzamt erstattet. Der Grund: Es war unklar, wohin Sponsoren- und Spendengelder zuvor geflossen waren. Das Finanzamt forderte daraufhin von dem Verein Lohnsteuer nach. Der Verein meldete schließlich Insolvenz an – und blieb die Beträge schuldig. Das Finanzamt nahm daraufhin die vormals verantwortlichen Vorstandsmitglieder – Präsident, Vizepräsident und Schatzmeister – persönlich mit einem Haftungsbescheid in Anspruch. Die wehrten sich – und unterlagen nun vor dem Finanzgericht (Az.: 2 K 1346/08, 2 K 1357/08, 2 K 1338/08).

Auch im Ehrenamt gibt es Kontrollpflichten

Die Richter stellten sich auf die Seite des Finanzamts und wiesen die gegen die Lohnsteuerhaftungsbescheide erhobenen Klagen allesamt ab. Das Finanzamt habe die ehemaligen Vorstandsmitglieder zu Recht für die offene Steuerschuld in Anspruch genommen, entschieden die Saarbrücker Finanzrichter. Sie verwiesen darauf, dass auch ehrenamtliche Vorstandsmitglieder umfangreiche Überwachungs- und Kontrollpflichten hätten. Nach geltender Rechtslage sei auch ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung zwar eine interne Aufgabenverteilung bei „Alltagsgeschäften“ zulässig. Der Haken: Eine solche Arbeitsteilung kann aber nach Auffassung des Gerichts die übrigen Vorstandsmitglieder nicht voll entlasten. Damit gelten nun bei der Haftung für ehrenamtliche Vereinsvorstände die gleichen Regeln wie für hauptberufliche Geschäftsführer oder Vorstände von Unternehmen.
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Haften muss natürlich nur, wer seine Pflichten verletzt hat. Analog zu den Anforderungen aus der Wirtschaft bedeutet das nun auch für Vereinsvorstände: Beschäftigt ihr Verein Mitarbeiter, sollten sie kontrollieren, dass die zuständige Person Lohnsteuer und Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichtet. Ist nicht sicher, dass der Verein die Lohnsteuer voll zahlen kann, müssen notfalls Löhne und Gehälter gesenkt werden. Eine Rechnung zu bezahlen, obwohl dies eine später fällige Steuerschuld gefährdet – und damit diesen Gläubiger gegenüber dem Finanzamt begünstigen –, sollten Vereinsvorstände daher vermeiden.
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Finanzamt kann Haftungsbescheid erlassen

Vorstände, die eine an den Verein gerichtete Mahnung vom Finanzamt ins Haus stehen haben, sollten sofort handeln. Den sonst im Zivilrecht üblichen Rechtsweg für das Mahnverfahren gibt es beim Finanzamt nicht. Das Amt kann selbst einen Haftungsbescheid erlassen und diesen auch durchsetzen – bereits nach der ersten Mahnung. Eine zweite Mahnung – die Vollstreckungsankündigung – kann das Finanzamt schicken, muss aber nicht. Bleiben Mahnung und gegebenenfalls Vollstreckungsankündigung vergebens, kann das Finanzamt bei den bekannten Banken des Vereins und bei dessen Gläubigern pfänden. Sollten die Steuerschulden des Vereins dann immer noch nicht getilgt sein, wird das Finanzamt einen Haftungsbescheid gegen die Vorstände erlassen.

Da alle Vereinsvorstände gemeinschaftlich haften, kann das Finanzamt sämtliche Vorstände für eine Steuerschuld in Haftung nehmen. Und nicht nur das: Zumindest im Fall von Geschäftsführern aus der Wirtschaft ist es sogar zulässig, dass das Finanzamt sich an den Verantwortlichen mit dem größten Privatvermögen wendet, um die gesamten Steuerschulden des Unternehmens auf einen Schlag zu tilgen. Der Betroffene muss dann selbst sehen, wie er von den übrigen Verantwortlichen finanziellen Ausgleich erhält.
Leserkommentare
23.04.2011 19:19 Uhr - von Ehemaliger Ehrenamtlicher
Ehrenamt ade
Ich finde das Ehrenamtliche heute überflüssig sind. Die Arbeit gehört in "professionelle" Hände von Leuten die sich mit den Bürokratie-Schwachsinn auskennen. Ich bin nicht mehr bereit für unentgeltliche Arbeit in meiner Freizeit auch noch belangt zu werden. Außerdem gibt es reichlich Klugscheisser und Wichtigtuer die dies weitaus besser können. Persönlicher Einsatz lohnt sich in Deutschland leider nicht mehr.
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