Wäre in „normalen“ Beamtenstunden abgerechnet worden, hätte die Berliner Lehrerin im Jahr 2000 für ihre Mehrarbeit 1615 DM bekommen müssen. Tatsächlich wurden ihr aber nur 1075 DM zugestanden, das „Minus“ betrug also 541 DM.
Hätte man die reguläre Arbeitszeit der Lehrerin dagegen – beispielsweise – um eine Stunde aufgestockt, so wäre dieses Minus nicht entstanden. Fakt ist damit: Teilzeitbeschäftigte werden für Überstunden bis zur Stundenzahl vollzeitbeschäftigter Beamter schlechter vergütet als Beamte in Vollzeit.
Dies sei – so der Europäische Gerichtshof – nicht hinnehmbar, da es sich um eine mittelbare Diskriminierung nach Geschlechtszugehörigkeit handele. Denn Teilzeitbeschäftigungen werden – egal, ob bei Beamten oder Angestellten – überwiegend von Frauen ausgeübt.
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