Startseite | RSS | Mobil | Inhalt |
Mittwoch, 23.05.2012 09:38 Uhr
Newsletter:
Suche:
Biallo.de - Das Verbraucherportal für private Finanzen
Artikel bewerten:
Startseite > Recht & Steuern > Übungsleiter & Co.:
auf Facebook teilen
Twittern
17.05.2010 08:00

Übungsleiter & Co.

Wann Zusatzeinkünfte steuerfrei sind - und auch bei Hartz IV nicht angerechnet werden

von
Steuern Sparen Zusatzeinkünfte Verbraucherportal Biallo.de
Arbeitnehmer und Selbstständige können in einer so genannten Übungsleitertätigkeit 175 Euro im Monat - das sind 2.100 Euro pro Jahr - steuerfrei hinzu verdienen. Und auch das Arbeitslosengeld I wird nicht gekürzt. Wichtig zudem: Anders als zunächst von der Berliner Koalition geplant, werden die Übungsleiter-Einkünfte auch bei Hartz IV nicht angerechnet.

Nebenberufliche und ehrenamtliche Tätigkeiten sollen durch den sogenannten Übungsleiterfreibetrag gefördert werden. Arbeitnehmer, Arbeitslose und Frührentner können danach monatlich bis zu 175 Euro zusätzliche Einkünfte erzielen – brutto für netto und ohne dass für Erwerbslose die „Stütze“ gekürzt wird.

Nach dieser Regelung sind Aufwandsentschädigungen für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten bis zu 2100 Euro im Jahr (= 175 Euro im Monat) steuer- und sozialversicherungsfrei (Paragraf 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetzes). Bis Ende 2006 waren es nur 1848 Euro (= 154 Euro pro Monat).

Das Einkommensteuergesetz führt folgende Nebentätigkeiten auf:

  • Übungsleiter,
  • Erzieher und vergleichbare nebenberufliche Tätigkeiten,
  • Nebenberufliche künstlerische Tätigkeiten,
  • Pflege kranker oder behinderter Menschen betreffende Arbeiten.

Profitieren kann von der Regelung, wer beispielsweise ehrenamtlich Unterricht an öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen gibt, als Organist/in in einer Kirchengemeinde arbeitet, als Clown in einem Kinderkrankenhaus auftritt, einen Theaterkurs in einem Jugendzentrum durchführt oder Existenzgründerseminare oder Internetkurse für die Industrie- und Handelskammer gibt. Besonders häufig nutzen diese Regelung jedoch ehrenamtliche Trainer in Sportvereinen - daher stammt auch die Bezeichnung dieses Freibetrag.

Lesen Sie auch

Gehalts-Rechner
Was Ihnen Netto übrig bleibt

Arbeitszimmer
Voller Steuerabzug möglich

Nur dann steuerfrei, wenn nicht bei einem Wirtschaftsunternehmen

Diese Tätigkeiten genießen aber nur dann den Vorteil der Steuerfreiheit, wenn sie nicht bei gewinnorientierten Unternehmen ausgeübt werden, sondern bei Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder Institutionen, die von der Körperschaftssteuer befreit ist. Dazu gehören Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Behörden jeglicher Art, Sportvereine, Post, Sparkassen, gemeinnützige Haus- und Wohnungsgesellschaften, Berufsverbände, Schulen und Volkshochschulen. Außer der Aufwandsentschädigung bleiben auch die ersetzten Reise- und Werbungskosten anrechnungsfrei.

Arbeitnehmer brauchen für die Aufwandsentschädigung, die sie im „Nebenjob“ kassieren, weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Sie können die Tätigkeiten auch neben einem 400-Euro-Job ausüben. Das gleiche gilt für Bezieher eines vorgezogenen Altersruhegeldes (etwa für Frauen oder Arbeitslose).

Für Arbeitslose gilt: Solche Aufwandsentschädigungen sind nicht nur einkommensteuerfrei, auch Leistungen der Arbeitsagentur mindern sie nicht. Dies gilt für Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I, aber - anders als von der Berliner Koalition zunächst geplante - weiterhin auch für Hartz IV. Denn für diejenigen, die neben Hartz IV eine Übungsleitertätigkeit ausüben, gelten zwar die Einkünfte daraus nun - anders als bislang - als anrechenbares Einkommen. Zugleich wird den Betroffenen jedoch ein monatlicher 175-Euro-Freibetrag für derartige Einkünfte eingeräumt. Unterm Strich bleibt also für die ALG-II-Bezieher als beim Alten. Wer neben der Übungsleitertätigkeit allerdings einen weiteren Job ausübt, hat das Nachsehen: Die weiteren Einkünfte werden dann allerdings - anders als bisher - ab dem ersten Euro zu 80 Prozent aufs ALG II angerechnet (gilt für Einkünfte bis 1000 Euro brutto).

Leserkommentare
Kommentar schreiben
Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Abschicken
Foto: Michael Gottschalk/ddp ID:991
Nach oben
Anzeige

Biallo präsentiert

Anzeige
Hypotheken-Zinsen überall mobil abrufen
Mit der kostenlosen Baufinanzen-App von biallo.de sind Sie jederzeit über alle aktuellen Zinsen zur Baufinanzierung informiert. Probieren Sie es aus.
Mehr Informationen zu dieser App ...
Anzeige

Recht kritisch von Marcus Preu

Marcus PreuSie sind auf großer Eroberungsfahrt – die Piraten. In NRW sind sie, trotz des Mutes zur inhaltlichen Lücke, mit 7,8 Prozent in den Landtag eingezogen. Und dies trotz eines fragwürdigen Verhältnisses zum Rechtsstaat. ... mehr

Festgeld Konditionen

1 MoneYou
2,95 %
2 VTB Direktbank
2,80 %
3 Deniz-Bank
2,70 %
4 Bank of Scotland
2,60 %
5 Isbank
2,50 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH