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16.05.2009 08:00 Uhr
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Unterhaltszahlungen

Wer Einnahmen verschweigt, riskiert Kürzung

Von Midia Nuri
Scheidung Unterhalt Recht Verbraucherportal Biallo.de
Einer geschiedenen Ehefrau kann der Unterhalt gekürzt werden, wenn sie ihrem Ex-Ehemann verschwiegen hat, dass ihre Einkünfte gestiegen sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: XII ZR 107/06) entschieden. Die vom Ehemann gewünschte Befristung des Unterhalts lehnten die Richter dagegen grundsätzlich ab.
In dem Fall hatte sich ein Ehepaar nach 13 Jahren Ehe getrennt. Das Paar hatte ein gemeinsames leibliches sowie zwei Kinder aus früheren Beziehungen der Frau und ein Pflegekind aus einer früheren Beziehung des Mannes erzogen. Nach der Scheidung arbeitete die Frau wieder in ihrem Beruf als Krankenschwester. Dass sie zwischenzeitlich rund 380 Euro mehr verdiente, als die für die Berechnung des Unterhalts angegeben 800 Euro, hatte sie ein Jahr lang verschwiegen.
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Dass ihr die Unterhaltszahlungen aus diesem Grund für ein Jahr um monatlich 100 Euro gekürzt werden, hielten die BGH-Richter wegen des Fehlverhaltens der Frau für rechtens. „Nach Abschluss des Vergleichs über den Trennungsunterhalt war die Ehefrau verpflichtet, den Ehemann auch ungefragt über einen erheblichen Anstieg ihres eigenen Einkommens zu informieren“, wiesen die Richter die Frau zurecht.

Die Revision des Mannes, den Unterhalt zeitlich zu begrenzen, wiesen die Richter grundsätzlich ab, „weil solches nach einer Ehedauer von fast 13 Jahren nur bei außergewöhnlichen Umständen in Betracht komme, die hier nicht vorliegen.“

Grundsätzlich hielt das Gericht jedoch fest, dass die Frau durchaus wieder vollschichtig in ihrem gelernten Beruf arbeiten könne. Daher verwiesen sie den konkreten Fall zurück an das Oberlandesgericht Hamm. Die Richter dort werden nun entscheiden müssen, ab wann der nacheheliche Unterhaltsanspruch entfällt und die Ehefrau darauf verwiesen ist, von ihren eigenen Einkünften zu leben.

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