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06.06.2010 00:06

Verbraucherkreditrichtlinie stärkt Bankkunden

Rechtzeitige Information wird zur Pflicht

von
Verbraucherkreditrichtlinie stärkt Bankkunden Rechtzeitige Information wird zur Pflicht Finanzportal Biallo.de
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht die Rechte von Bankkunden gestärkt
Bankkunden können demnächst mit „mehr Rechtssicherheit bei Darlehensverträgen“ rechnen, sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Denn am 11. Juni 2010 trat ein Gesetz in Kraft, das diverse Neuerungen für Verbraucher bringt.
Damit wird die europäische Verbraucherkreditrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt, zudem gelten dann neue Regeln beim Widerrufs- und Rückgaberecht. Aber: „Deutschland hat dabei bestimmte Spielräume für verbraucherfreundliche Regeln nicht genutzt, zudem ist das Gesetz handwerklich eine Zumutung für Laien und Juristen“, so der Rechtsanwalt Achim Tiffe, stellvertretender Leiter des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (IFF). Zudem bemängelt Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, dass das Gesetz „keine strafenden und wirklich abschreckenden Regelungen“ enthält, wenn es missachtet wird. Worauf können sich Verbraucher ab Juni einstellen?
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Informationspflichten

Die Bank als Darlehensgeber hat den Kunden künftig vor Vertragsschluss über alle wesentlichen Punkte zu informieren (Paragraf 491 a Bürgerliches Gesetzbuch). Dazu zählen Art des Darlehens, effektiver Jahreszins, Nettodarlehensbetrag, Sollzinsen, Vertragslaufzeit, Gesamtbetrag und alle sonstigen Kosten sowie der Verzugszins. Hier besteht unter Verbraucherschützern allerdings die Sorge, ob diese – im Gesetz – fünf Seiten umfassende Informationen von Verbrauchern wirklich als Entscheidungsgrundlage genommen und aufmerksam durchgelesen werden. Zudem hat der Kunde das Recht, einen Entwurf des Darlehensvertrags von der Bank zu verlangen. Positiv sieht Bankenrechtler Tiffe, dass diese Vorgaben auch bei Immobiliarverträgen gelten. Unklar sei derzeit aber, ob aufgrund der Informationspflichten „unpassende Produkte wie Bausparsofortfinanzierungen oder Kombinationsfinanzierungen mit Lebensversicherungen vom Markt verschwinden werden“. Denn bei solchen Produkten gi bt es weiterhin keine Angabepflicht zum Gesamteffektivzinssatz.

Musterwiderruf

Der Vordruck soll Verbrauchern klar vor Augen führen, dass die Widerrufsfrist 14 Tage beträgt, sobald der Verbraucher über dieses Recht in Textform informiert worden ist – und dass ohne Angabe von Gründen der Vertrag widerrufen werden kann. Die Verwendung dieses Musterwiderrufs ist allerdings freiwillig.
Vorfälligkeitsentschädigung

Hier hat der Gesetzgeber Freiräume nicht genutzt und die Vorfälligkeitsentschädigung nicht auf Beträge ab 10.000 Euro begrenzt, sondern sie für jede vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens ermöglicht. Im Grundsatz gilt: Ein Prozent des vorzeitig zurückgezahlten Betrages kann die Bank fordern, läuft das Darlehen weniger als ein Jahr sind es 0,5 Prozent. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert diese durchgängige Vorfälligkeitsentschädigung; manche Banken – wie die ING-Diba – haben aber bereits angekündigt, bei Ratenkrediten darauf verzichten zu wollen.

Restschuldversicherung

Banken konnten bislang mitunter teure Restschuldversicherungen mit dem Ratenkredit mitverkaufen, die Kosten wurden aber nicht in den Effektivzins eingerechnet. Dies ist künftig nur noch dann möglich, wenn nachgewiesen wird, dass das Darlehen auch ohne Versicherung den gleichen Zinssatz gehabt hätte.

Werbung

Mit den neuen Regeln wird das Ende der Lockvogelangebote eingeläutet. Denn die geänderte Preisangabenverordnung schreibt vor, dass zwei Drittel der Kunden auch den beworbenen Zinssatz erhalten. Dies dürfte aber bei Ratenkrediten „ab 3,99 Prozent“, mit denen manche Bank wirbt, scheitern. „Wir hoffen, dass die Preisaussagen der Werbung wieder relevanter werden“, so Frank-Christian Pauli vom VZBV.

Das Gesetz birgt also Sparchancen für Verbraucher. Schon jetzt verzichten Banken zunehmend auf Bearbeitungsgebühren. Allerdings „erfinden Banken nun neue Gebühren, etwa bei der Überschreitung des vereinbarten Dispositionskredites“, so Tiffe. Es lohnt sich also weiterhin, die Preispolitik seiner Bank genau zu beobachten.

Sie möchten mehr wissen? Im unserem ausführlichen Dossier informieren wir Sie unter anderem zu folgenden Themen:
 
  • Vorvertragliche Informationspflichten

  • Musterwiderruf – Klarheit für beide Seiten

  • Vertragliche Pflichten – Überziehungen und Tilgungsplan

  • Streitpunkt Restschuldversicherung

  • Vorfälligkeitsentschädigung

  • Werbung – Ende der Lockvogelangebote

  • Kostentransparenz

  • Kritik – Was hätte besser gemacht werden sollen?
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Leserkommentare
06.06.2010 05:57 Uhr - von Dirksen
Wucher
Soeben kam es vor, daß eine "arme Familie", 3 Kinder und Oma im Haus, wegen eines nicht ganz regulär bedienten Darlehns, das unter der 50%-Marke des Immobilienwertes lag, mit Antrag der DGHyP versteigert wurde. Diese wollten natürlich gerne zurückkaufen. Die Finanzierung wird denen eingeräumt über teure Vermittler, mit 6% Disagio für 6 Monate. Die Hypobank und die Hausbank sollten sich schämen, solche Familie in diese Not getrieben zu haben, bzw. dieses Spiel geduldet zu haben, ohne Neuordung der Finanzierung.
06.06.2010 05:53 Uhr - von Dirksen
Ende der Lockvogelangebote
Bausparkassen und Versicherungen haben das Darlehnsgeschäft schändlich genutzt, um sich ein dickes Potential an Verträgen reinzuholen, aber ehrlich war das wohl eher nie! Nun erkenne ich, daß sogar die Lebensversicherungsgesellschaften, dei sich rege am Finanzierungsgeschäft beteiligen, überhaupt keiner Kontrolle unterworfen sind, Das geht dann alles über sog. "ordentliche Gerichte", wobei die mit Sicherheit die besdten Anwälte haben. Die BAFin ist nicht zuständig, der Ombudsmann nur für das Versicherunsgeschäft, aber nicht für austelegte Kredite. Da wird dann teils rigoros, gnadenlos, wie unter Vogelfreien gehandhabt. Und das wird unterstützt von den höchsten Gremien der Gesellschaften, wie Württembergische in der Wüstenrot-Holding, der R+V Lebensversicherung.
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