Schwarze Liste der Versicherer
Zentrale Warndatei wird geöffnet
Risikolebensversicherung
Für Familien unverzichtbar
Policenkündigung
Mit Fax-Sendebericht auf der sicheren Seite
Lebensversicherungen
Steueränderung ab 1. April
Spätestens drei Monate vor Ablauftermin muss die Kündigung bei der Versicherung liegen. Wer den Kündigungstermin verpasst hat, kann das im nächsten Jahr nachholen, denn der Vertrag verlängert sich danach stillschweigend für jeweils ein Jahr. Aus Sicherheitsgründen sollte die Kündigung beim Versicherer per Einschreiben vorgenommen werden.
Bevor Sie die Versicherung kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollten Sie immer sicherstellen, dass ein anderer Versicherer Sie auch ohne weiteres aufnimmt. In den genannten Versicherungssparten wird bei Antragstellung fast immer nach den eventuellen Vorschäden der letzten zwei bis zehn Jahre gefragt. Kam es allzu häufig zu teuren Schäden, dann könnte die neue Versicherung den Antrag komplett ablehnen.
Kündigung von Lebens- und BU-Versicherungen
Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen können in der Regel immer zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt werden. Wenn bei kapitalbildenden Versicherungen allerdings bereits Rückkaufwerte vorhanden sind oder bei Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen schon Auszahlungsansprüche aus Überschussanteilen bestehen, wird der Versicherer die Auszahlung um diejenigen Beiträge kürzen, die ihm bis zum Ablauf des Versicherungsjahres eigentlich zugestanden hätten.
Ausstieg aus der PKV
Bei der Privaten Krankenversicherung hat man die Möglichkeit der regulären und der außerordentlichen Kündigung. Bei der regulären Kündigung gelten je nach Krankenversicherungsgesellschaft unterschiedliche Fristen. Mit jeder Beitragsanpassung (egal, ob die Prämie angehoben oder gesenkt wird) lässt sich Ihre bestehende Privatversicherung außerordentlich kündigen. Versicherte können den Vertrag dann innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt des Informationsschreibens kündigen.
Wechsel des Kfz-Versicherers
Auch Kfz-Versicherungen können außerordentlich und regulär gekündigt werden. Mit einem Fahrzeugwechsel oder nach einem eingetretenen Schaden kann der Vertrag jederzeit außerordentlich beendet werden. Für eine reguläre Kündigung muss Ihre Kündigung bis zum 30. November 2009 abgeschickt werden (Datum des Poststempels), sonst bleibt der Vertrag weiterhin für ein ganzes Jahr bestehen.
| 1 | Deniz-Bank | 3,15 %
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| 2 | Isbank | 3,10 %
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| 3 | Autobank | 3,07 %
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| 4 | Vakifbank Intern. | 3,01 %
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| 5 | Amsterdam Trade Bank | 3,00 %
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