Startseite | RSS | Mobil | Inhalt
Samstag, 11.02.2012 16:25 Uhr
Startseite » Recht & Steuern » Versicherungen
Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Versicherungen

Leichter den Anbieter wechseln

30.11.2009 08:00
Von Horst Peter Wickel
Versicherung Kündigung Versicherungsvertragsgesetz Finanzportal Biallo.de
Nach dem überarbeiteten Versicherungsvertragsgesetz können Versicherte seit Anfang 2009 alle Verträge, die fünf Jahre oder länger laufen, bereits nach drei Jahren kündigen.
In der Vergangenheit wurden Versicherungsverträge, vor allem bei Unfall-, Haftpflicht-, Hausrat- und Gebäude-, aber auch bei Rechtsschutzversicherungen von Versicherungsvertretern gern über mindestens fünf Jahre abgeschlossen. Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz können diese Verträge schon zum Ende des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden.

Bis Ende 2008 galt diese neue Kündigungsregelung nur für Verträge, die seit dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden. Doch seit dem 1. Januar 2009 können alle Versicherten von den neuen Kündigungsrechten profitieren. Seitdem können selbst alte Fünf-Jahres-Verträge nach dem dritten Jahr vorzeitig gekündigt werden.
Versicherungsvergleich
Sie möchten Ihre alte Versicherung kündigen und eine günstigere abschließen? In unserer Versicherungsübersicht können Sie eine vielzahl von Angeboten vergleichen.
 
Lesen Sie auch

Schwarze Liste der Versicherer
Zentrale Warndatei wird geöffnet

Risikolebensversicherung
Für Familien unverzichtbar

Policenkündigung
Mit Fax-Sendebericht auf der sicheren Seite

Lebensversicherungen
Steueränderung ab 1. April

Wer wechseln will, muss Fragen nach Vorschäden beantworten

Spätestens drei Monate vor Ablauftermin muss die Kündigung bei der Versicherung liegen. Wer den Kündigungstermin verpasst hat, kann das im nächsten Jahr nachholen, denn der Vertrag verlängert sich danach stillschweigend für jeweils ein Jahr. Aus Sicherheitsgründen sollte die Kündigung beim Versicherer per Einschreiben vorgenommen werden.

Bevor Sie die Versicherung kündigen, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln, sollten Sie immer sicherstellen, dass ein anderer Versicherer Sie auch ohne weiteres aufnimmt. In den genannten Versicherungssparten wird bei Antragstellung fast immer nach den eventuellen Vorschäden der letzten zwei bis zehn Jahre gefragt. Kam es allzu häufig zu teuren Schäden, dann könnte die neue Versicherung den Antrag komplett ablehnen.

Kündigung von Lebens- und BU-Versicherungen

Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen können in der Regel immer zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres gekündigt werden. Wenn bei kapitalbildenden Versicherungen allerdings bereits Rückkaufwerte vorhanden sind oder bei Risikolebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen schon Auszahlungsansprüche aus Überschussanteilen bestehen, wird der Versicherer die Auszahlung um diejenigen Beiträge kürzen, die ihm bis zum Ablauf des Versicherungsjahres eigentlich zugestanden hätten.

Ausstieg aus der PKV

Bei der Privaten Krankenversicherung hat man die Möglichkeit der regulären und der außerordentlichen Kündigung. Bei der regulären Kündigung gelten je nach Krankenversicherungsgesellschaft unterschiedliche Fristen. Mit jeder Beitragsanpassung (egal, ob die Prämie angehoben oder gesenkt wird) lässt sich Ihre bestehende Privatversicherung außerordentlich kündigen. Versicherte können den Vertrag dann innerhalb von vier Wochen nach dem Erhalt des Informationsschreibens kündigen.

Wechsel des Kfz-Versicherers

Auch Kfz-Versicherungen können außerordentlich und regulär gekündigt werden. Mit einem Fahrzeugwechsel oder nach einem eingetretenen Schaden kann der Vertrag jederzeit außerordentlich beendet werden. Für eine reguläre Kündigung muss Ihre Kündigung bis zum 30. November 2009 abgeschickt werden (Datum des Poststempels), sonst bleibt der Vertrag weiterhin für ein ganzes Jahr bestehen.

Versenden
Kommentieren
Drucken
auf Facebook teilen
Twittern

Leserkommentare

Name:
E-Mail:

Ziffernfolge hier eingeben:
Überschrift:
Kommentar:
Foto: colourbox.com ID:2314
Nach Oben
Anzeige
Biallo präsentiert

Der Kredit für Ihre Wünsche!

Fair, transparent und schnell - der Ratenkredit der netbank. Ihre Vorteile:
- gleiche Konditionen für alle,
- fester Zins über die gesamt Laufzeit,
- bonitätsunabhängige Verzinsung,
- keine Bearbeitungsgebühr.
Das interessiert mich ...
Anzeige
Recht kritisch von Marcus Preu

Guter Tag für Anleger

Mitte Februar hätte der Bundesgerichtshof zwei Fälle verhandeln sollen, in denen es um Lehman-Zertifikate ging. Jetzt wurden die Termine abgesagt. Für Anleger bedeutet dies: Die anlegerfreundliche Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt gilt fort. ... mehr
Festgeld Konditionen
1 Deniz-Bank
3,15 %
2 Isbank
3,10 %
3 Autobank
3,07 %
4 Vakifbank Intern.
3,01 %
5 Amsterdam Trade Bank
3,00 %
Laufzeit:12 Monate; Betrag 10.000 Euro
.
© 2012 Biallo & Team GmbH