Tipp: Unbedingt die Angaben in den
Informationsschreiben genau prüfen. Denn sollten falsche oder unvollständige Daten gespeichert sein, müssen die Bürger sonst ab 2012 höhere Steuerabzüge in Kauf nehmen.
Der Arbeitgeber erhielt die für die Besteuerung relevanten Daten bislang nur durch Vorlage der Lohnsteuerkarte. Doch die gibt es bereits seit 2011 nicht mehr. Künftig sollen ihm die Daten im neuen Verfahren elektronisch zu Verfügung gestellt werden. Das neue Verfahren soll nun nach wiederholter Verzögerung 2013 starten. Ein "Armutszeugnis", moniert der Bund der Steuerzahler.
Änderungen dem Arbeitgeber per Ausdruck mitteilen
Was also tun, wenn sich zwischenzeitlich die für die Besteuerung relevanten Daten ändern? Denn über
Änderungen wie zum Beispiel eine Heirat muss der Arbeitgeber ja informiert werden. Dafür ist nach Auskunft der Oberfinanzdirektion Koblenz eine Bescheinigung des Finanzamts nötig. Mittlerweile falsche Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder in der zentralen Datenbank, die aus dem Infoschreiben der Finanzämter hervorgehen, werden von den Finanzämtern in der zentralen Datenbank korrigiert; sie erstellen dann auf Antrag einen Ausdruck der korrigierten Daten. Diesen Ausdruck kann man dann seinem Arbeitgeber vorlegen. Nach Auskunft des Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe-Ring Deutschland werden in einigen Bundesländern diese Ausdrucke mittlerweile automatisch zugesandt, wenn eine Änderung oder ein Neueintrag (zum Beispiel ein Freibetrag ab 2012) erfolgt sind. Möglich ist auch, die Änderungen durch das Finanzamt direkt auf der alten Lohnsteuerkarte aus 2010 oder einer bereits ausgestellten Ersatzbescheinigung vornehmen zu lassen.
Tipp: Wer sich über Elstam näher informieren möchte, wird unter
www.elster.de fündig.