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02.12.2011 16:00

Verspäteter „ELStaM“-Start

Alte Lohnsteuerkarte bleibt länger gültig

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Nun dauert es noch bis 2013, bis die elektronische Lohnsteuerkarte „ELStaM“ startet. Das haben die Länder- und der Bundesfinanzminister Anfang Dezember beschlossen. Das bedeutet: Die alte Papier-Lohnsteuerkarte aus dem Jahr 2010, die bereits 2011 übergangsweise noch Geltung hatte, hat vorerst weiter Zukunft.
Verspäteter „ELStaM“-Start Alte Lohnsteuerkarte bleibt länger gültig Finanzportal biallo.de
Die alte Lohnsteuerkarte aus Papier hat vorerst noch nicht ausgedient
„Papier war gestern“, heißt es großspurig auf der Website von www.elster.de, der elektronischen Steuererklärung. Doch das stimmt so nicht. Denn weil sich der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte „ELSTaM“ (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) wie nun beschlossen noch bis Ende 2012 verzögert, behält die alte Papier-Lohnsteuerkarte, die zuletzt 2010 verschickt wurde, weiterhin ihre Gültigkeit. Technische Probleme und Unstimmigkeiten in den Datenbankeinträgen sind die Auslöser der Verschiebung.

Eigentlich sollte Elstam schon 2011, dann Anfang 2012 starten. Zur Vorbereitung darauf hat die Finanzverwaltung in den vergangenen Wochen Schreiben an alle rund 40 Millionen deutschen Arbeitnehmer verschickt. Darin informiert sie sie über die ab Januar 2012 gültigen Steuerdaten, die ihr jeweiliger Arbeitgeber benötigt, um die Lohnsteuer exakt zu ermitteln. Zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen gehören Angaben zur Steuerklasse, die Zahl der Kinder, die Religionszugehörigkeit, aber auch Pauschbeträge für behinderte Menschen und Hinterbliebene. Diese Angaben waren bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Damit alles korrekt gespeichert wird, bitten die Finanzämter die Bürger, die Daten zu überpüfen und notwendige Änderungen möglichst per Post beim Finanzamt zu beantragen. Eine Antragstellung per Telefon oder Fax ist per Gesetz nicht zulässig. Nach Auskunft etwa der Oberfinanzdirektion Koblenz können auf der Rückseite des Schreibens Fehler korrigiert werden. Die Antragsformulare für Änderungen liegen aber auch in den Finanzämtern aus oder sind im Internet abrufbar.
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Tipp: Unbedingt die Angaben in den Informationsschreiben genau prüfen. Denn sollten falsche oder unvollständige Daten gespeichert sein, müssen die Bürger sonst ab 2012 höhere Steuerabzüge in Kauf nehmen.

Der Arbeitgeber erhielt die für die Besteuerung relevanten Daten bislang nur durch Vorlage der Lohnsteuerkarte. Doch die gibt es bereits seit 2011 nicht mehr. Künftig sollen ihm die Daten im neuen Verfahren elektronisch zu Verfügung gestellt werden. Das neue Verfahren soll nun nach wiederholter Verzögerung 2013 starten. Ein "Armutszeugnis", moniert der Bund der Steuerzahler.

Änderungen dem Arbeitgeber per Ausdruck mitteilen

Was also tun, wenn sich zwischenzeitlich die für die Besteuerung relevanten Daten ändern? Denn über Änderungen wie zum Beispiel eine Heirat muss der Arbeitgeber ja informiert werden. Dafür ist nach Auskunft der Oberfinanzdirektion Koblenz eine Bescheinigung des Finanzamts nötig. Mittlerweile falsche Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder in der zentralen Datenbank, die aus dem Infoschreiben der Finanzämter hervorgehen, werden von den Finanzämtern in der zentralen Datenbank korrigiert; sie erstellen dann auf Antrag einen Ausdruck der korrigierten Daten. Diesen Ausdruck kann man dann seinem Arbeitgeber vorlegen. Nach Auskunft des Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe-Ring Deutschland werden in einigen Bundesländern diese Ausdrucke mittlerweile automatisch zugesandt, wenn eine Änderung oder ein Neueintrag (zum Beispiel ein Freibetrag ab 2012) erfolgt sind. Möglich ist auch, die Änderungen durch das Finanzamt direkt auf der alten Lohnsteuerkarte aus 2010 oder einer bereits ausgestellten Ersatzbescheinigung vornehmen zu lassen.

Tipp: Wer sich über Elstam näher informieren möchte, wird unter www.elster.de fündig.
Leserkommentare
04.12.2011 13:52 Uhr - von Langschied
Lohnsteuer 2012
Schreiben der Finanzverwaltung sind in Wiesbaden und In Bingen bis heute nicht eingegangen.
03.12.2011 10:56 Uhr - von ManniB
Bleibt der Freibetrag?
Das mit dem Chaos, indem man auf Technik gesetzt hat, die nicht richtig oder rechtzeitig funktioniert, ist ja nichts neues. Was aber leider im dem Text nicht beantwortet wird: Gelten Freibeträge für 2010 und 2011 damit auch automatisch weiter oder müssen die doch neu beantragt werden?
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