Folgen der Krise
Neue Rekordzahlen bei der Kurzarbeit
Weiterbildung
Investition in die eigene Zukunft
Konjunkturpaket II
Mit Kurzarbeit die Krise überstehen
Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient regulär 2.600 Euro brutto. Mit Kind und Steuerklasse I kommt er monatlich netto auf 1.607,30 Euro. Jetzt macht er „Kurzarbeit Null“. Ohne Nebenjob würde er als Kurzarbeitergeld (KuG) monatlich 1.077,89 Euro erhalten.
Wenn er nun z.B. einen Job aufnimmt, in dem er pro Monat 800 Euro verdient, darf er zwar die Einkünfte daraus voll behalten – das sind 636 Euro netto. Die Leistung der Arbeitsagentur sinkt jedoch um das fiktive KuG, das bei einem Bruttoentgelt von 800 Euro gezahlt würde. Dies sind 423,44 Euro. Diese werden von dem ihm ohne Nebenjob zustehenden KuG abgezogen. Somit verbleiben statt 1077,89 Euro nur 654,45 Euro.
Zusammen mit den Einkünften aus dem Nebenjob hat der Betroffene jetzt 1.290,45 Euro zur Verfügung. Vor der Kurzarbeit waren es 1.607,30 Euro netto. Unterm Strich kommt er mit Nebenjob auf 80,3 Prozent seiner Nettoeinkünfte aus der Zeit vor der Kurzarbeit.
Und wenn ein „alter“ Nebenjob aufgestockt wird?
In diesem Fall wird nur der Mehrverdienst in der Zeit der Kurzarbeit – wie oben beschrieben – mit dem Kurzarbeitergeld verrechnet.
Übrigens: Andere Einkünfte – wie Zinsen und Mieteinkünfte – werden auf das Kurzarbeitergeld nicht angerechnet.