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25.03.2011 12:50

Zollabgaben

Nicht alles ist als Reisemitbringsel erlaubt

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Olivenöl aus Italien, Handtaschen aus der Türkei, Jeans aus den USA – in der nun beginnenden Reisezeit ist es verlockend, manche Ware im Ausland günstiger einzukaufen. Doch ab einer bestimmten Menge schlägt der Zoll zu.
Zollabgaben Reise Urlaub Andenken Zoll verzollen Finanzportal Biallo.de
Den Koffer voller schöner Urlaubsandenken - zuweilen hat der Zoll ein Wörtchen mitzureden
Kaum ein Reisender kennt die Freigrenzen. Das würde sich aber lohnen. Denn während man innerhalb Europas ziemlich freizügig einkaufen kann, gelten für Reisen außerhalb der europäischen Grenzen strenge Bestimmungen. Wer sie nicht achtet, zahlt erheblich drauf.

Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft gibt es keine Zollgrenzen mehr. Hier kann man nach Lust und Laune abgabenfrei nach Deutschland einführen, vorausgesetzt man hält sich an die Regeln: Die Ware darf nur zum privaten Gebrauch bestimmt sein und sie darf natürlich nicht illegal sein: Der Artenschutz oder der Markenschutz beispielsweise müssen gewahrt sein. Bei Genussmitteln wie Alkohol, Zigaretten oder Kaffee darf man trotzdem nur bestimmte Mengen einführen: Zehn Kilo Kaffee, 800 Zigaretten oder 90 Liter Wein werden noch für den privaten Gebrauch akzeptiert. Wer mehr einführt, muss Verbrauchssteuern bezahlen.

Höhere Zollfreigrenzen bei Reisen per Schiff oder Flieger

Anders sieht es mit Reisen nach Amerika oder Asien aus. Wer mit Schiff oder Flugzeug unterwegs ist, darf Waren im Wert von 430 Euro pro Person einführen, ohne Zollgebühren bezahlen zu müssen. Bei Reisen mit Bahn oder Auto gilt eine Freigrenze von 300 Euro, bei Kindern unter 15 Jahren grundsätzlich 175 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern, die von einer Flugreise kommt, darf also einen Warenwert von 1.210 Euro einführen. Aber aufgepasst: Ware, die nicht teilbar ist, wie beispielsweise eine Uhr oder ein Teppich, darf in ihrem Wert nicht auf mehrere Reisende umgelegt werden. Die Zollgebühr wird dann auf den kompletten Warenwert erhoben und nicht nur auf den Warenanteil, der die Freigrenze übersteigt! Auch Ware, die am Urlaubsort gekauft und dort schon verwendet wurde (Sportartikel, Kleidung etc.) unterliegt der Reisefreigrenze. Ware darf stets nur für den privaten Gebrauch bestimmt sein, für Angehörige oder als Geschenk dienen.
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