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03.08.2009 08:00

Zusatzverdienst

400-Euro-Jobs für Rentner

von
400-Euro-Job Nebenverdienst Rente Frührente Verbraucherportal Biallo.de
Knapp 1,3 Millionen geringfügig Beschäftigte waren nach der letzten Statistik der Bundesknappschaft älter als 60.Wichtig zu wissen: Seit Anfang 2008 sind auch für Bezieher eines vorzeitigen Altersruhegeldes volle 400-Euro-Jobs erlaubt.
Eines vorweg: Für Rentner über 65 Jahren gilt weiterhin: Sie dürfen unbegrenzt zu ihrem Altersruhegeld hinzuverdienen – ohne Folgen für ihre Bezüge.

Für jüngere Rentner (auch für jüngere Schwerbehinderte, Frauen oder Arbeitslose mit Altersrente) war die Hinzuverdienstmöglichkeit dagegen früher auf „ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße“ begrenzt. Nach dieser Rechenmethode wären für sie 2008 monatlich 355 Euro Hinzuverdienst „unschädlich“ gewesen. Der Bundestag hat jedoch Anfang 2008 beschlossen, diese problematische und zu wenig bekannte Hinzuverdienstgrenze auf 400 Euro anzuheben. Paragraf 34 Absatz 3 des sechsten Sozialgesetzbuchs wurde entsprechend geändert. Die Hinzuverdienstgrenze darf auch weiterhin zweimal im Jahr um bis zu 400 Euro überschritten werden. In zwei Monaten im Jahr ist damit auch ein Verdienst von 800 Euro erlaubt – ohne Abstriche bei der Rente.

Nach wie vor gilt jedoch: Bei höheren Einkünften wird die Rente mindestens um ein volles Drittel gekürzt, so lange die Rentner den Job ausüben.
Mini-Jobber Ende Juni 2010
 
  Insgesamt gewerblicher Bereich Privathaushalte
Alle Altersgruppen 7.017.773 6.800.567 217.206
60 bis 65 Jahre 502.627 480.315 22.312
über 65 Jahre 789.767 764.875 24.892
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Individuelle Regelungen bei Erwerbsminderungsrenten

Auch Erwerbsgeminderte dürfen ihre Rente durch Nebenjobs aufstocken. Recht großzügige Regeln gelten für diejenigen, die aus gesundheitlichen Gründen täglich nur zwischen drei und maximal sechs Stunden arbeiten können und deshalb eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten.

Die Mindesthinzuverdienstgrenze beträgt für sie derzeit (bis zum 30.6.2012) 881,48 Euro in den alten und 781,98 Euro in den neuen Bundesländern. Vielfach ist allerdings noch mehr erlaubt. Die individuellen Werte sollte man sich vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausrechnen lassen. Bei zu hohem Hinzuverdienst wird die Rente nur zur Hälfte gezahlt – oder entfällt völlig.

Bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (dann beträgt die Arbeitsfähigkeit: weniger als drei Stunden täglich) gilt wie bei den Altersrenten eine allgemeine Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro. Wer (in mehr als zwei Monaten im Jahr) mehr verdient, bekommt die Rente – je nach Höhe seines Einkommens – dann nur noch zu drei Vierteln, der Hälfte oder einem Viertel. Gegebenenfalls wird die Rente wegen eines zu hohen Zusatzverdienstes auch ganz gestrichen.

 

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Keine Sonderregeln beim Arbeitsrecht

Beim Arbeitsrecht gelten für Mini-Jobber keine Sonderregeln, egal welche Rente sie beziehen. Jobbende Rentner haben die gleichen Rechte (und Pflichten) wie alle anderen Arbeitnehmer: Mindestanspruch von 24 Arbeitstagen Urlaub, sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zudem muss der Lohn auch weitergezahlt werden, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt.

 

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Foto: Stefan Simonsen/ddp ID:931
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