| Insgesamt | gewerblicher Bereich | Privathaushalte | |
| Alle Altersgruppen | 7.017.773 | 6.800.567 | 217.206 |
| 60 bis 65 Jahre | 502.627 | 480.315 | 22.312 |
| über 65 Jahre | 789.767 | 764.875 | 24.892 |
Steuererklärung
Finanzamt darf Abgabetermin nicht nach Gutdünken vorziehen
Rentenbesteuerung
Verspätete Rentenzahlung: Höhere Steuer
Nebentätigkeiten
Steuerfreies Geld als Bonbon vom Finanzamt
Keine Sonderregeln beim Arbeitsrecht
Beim Arbeitsrecht gelten für Mini-Jobber keine Sonderregeln, egal welche Rente sie beziehen. Jobbende Rentner haben die gleichen Rechte (und Pflichten) wie alle anderen Arbeitnehmer: Mindestanspruch von 24 Arbeitstagen Urlaub, sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Zudem muss der Lohn auch weitergezahlt werden, wenn die Arbeit wegen eines gesetzlichen Feiertags ausfällt.