Was bislang nur für verheiratete Paare erlaubt war, gilt nach dem jüngsten Urteil nun auch für Lebenspartnerschaften (BFH, Az. VI R 31/05). Begründung des Gerichts: Nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes steht nicht nur die Ehe unter besonderem Schutz, sondern Familien insgesamt, darunter zählen auch Lebensgemeinschaften.
Absetzbar sind neben der Miete und den Nebenkosten auch Ausgaben für Familienheimfahrten sowie Verpflegungskosten.