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Zweitwohnung

Finanzamt entschädigt Fernweh

10.06.2011 14:04
Von Max Geißler
Wachsende berufliche Mobilität fördert den Trend zum Zweitwohnsitz. Allein in den letzten fünf Jahren wuchs die Zahl der Zweitwohnungen um 30 Prozent, wie das Forschungsinstitut Empirica im Auftrag der Landesbausparkassen herausfand. Mit über 1,1 Millionen Einheiten umfassen sie inzwischen rund drei Prozent des bundesdeutschen Wohnungsbestandes.
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An den Kosten für die Zweitwohnung kann man den Fiskus kräftig beteiligen
Überwiegend junge Menschen aus kleinen bis mittleren Städten sowie Arbeitnehmer aus Ostdeutschland pendeln in die Job- und Unimetropolen. „Die durchschnittliche Größe einer Zweitwohnung liegt bei 38 Quadratmetern“, sagt Hermann Adam von der Bundesgeschäftsstelle der Landesbausparkassen. Die finanzielle Last können Berufspendler mit dem Finanzamt teilen, der Bundesfinanzhof erweitert stetig die Spielräume.

Zweitwohnsitz muss beruflich veranlasst sein

Wer neben seinem Hauptwohnsitz eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort unterhält, kann das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Der Fiskus erkennt auch Aufwendungen für Hotelzimmer, Wohngemeinschaften oder Eigentumswohnungen an. Akzeptiert werden Ausgaben für die Wohnungssuche, anfallende Umzugskosten (nur gegen Belege) und notwendiger Einrichtungsbedarf, etwa Möbel, Haushaltsgegenstände und Geschirr. Die laufenden Mietkosten (bis 60 Quadratmeter Wohnfläche) akzeptiert der Fiskus genauso wie die Ausgaben für Strom, Heizung und Warmwasser. Die frühere zeitliche Befristung der Steuervorteile auf drei Monate wurde abgeschafft. Zusätzlich absetzbar ist die wöchentliche Heimfahrt im Rahmen der Pendlerpauschale mit 30 Cent je Entfernungskilometer.
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Erweiterter Spielraum für Steuerbonus

Nach Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) gelingt die doppelte Haushaltsführung jetzt auch, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort weggelegt wird (Az. VI R 23/07, VI R 58/06). „Bisher willigte der Fiskus nur ein, wenn der Berufstätige neben dem bestehenden Familienwohnsitz eine weitere Wohnung in der Nähe der Arbeitstätte aufnahm“, informiert die Trierer Steuerkanzlei Heck & Göbel. Nunmehr könne man den Hauptwohnsitz auch vom Arbeitsort weglegen. „Entscheidend ist, dass die Zweitwohnung in der Nähe der Arbeitsstelle liegt“, so Werner Heck. Dies kann auch der bisherige Erstwohnsitz sein. Die Zweitwohnung bringt nicht nur Ehepaaren Steuerersparnis.

Der Bundesfinanzhof genehmigte einem unverheirateten Paar nach der Geburt des gemeinsamen Kindes ebenfalls den Steuerbonus. Die Partner hatten kurzerhand eine ihrer beiden Wohnungen zum Hauptwohnsitz erklärt und die andere wegen der Nähe zum Arbeitsplatz zur Zweitwohnung umfunkt ioniert. „Was verheirateten Paaren erlaubt ist, müsse auch für Lebenspartnerschaften gelten“, so die Begründung der Richter (BFH, Az. VI R 31/05).
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Eigentumswohnung als Zweitwohnsitz

Wird die Zweitwohnung gekauft, lassen sich doppelt Steuern sparen. Die obersten Finanzrichter segneten ein Modell ab, bei dem ein Partner die gekaufte Immobilie zu fremdüblichen Bedingungen an den anderen vermietet. Vorteil: Der Eigentümer macht Vermietungsverluste geltend und der mietende Partner setzt die Mietkosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten an (BFH, Az. IX R 55/01).
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Verpflegungsaufwand absetzbar

Drei Monate lang sind die täglichen Essenskosten zumindest teilweise absetzbar. Bei ganztägiger Abwesenheit vom Hauptwohnort akzeptiert das Finanzamt Ausgaben von bis zu 24 Euro, halbtags (bis 14 Stunden) von sechs Euro.

Umgekehrte Heimfahrt

Ist eine Heimfahrt unmöglich und reist stattdessen die Familie an den Zweitwohnsitz, werden die Fahrtkosten des Ehegatten und der minderjährigen Kinder anerkannt. Der Fiskus billigt nach BFH-Urteilen inzwischen auch Flugreisen in weit entfernte Länder wie Japan. In solchen Fällen sind die Flugkosten und nicht die Entfernungspauschale geltend zu machen.

Sie möchten mehr wissen? In unserer Langfassung informieren wir Sie unter anderem zu folgenden Themen:

 
  • Wann ist eine Zweitwohnung steuerlich absetzbar?
  • Was gilt als Zweitwohnung?
  • Welche Kosten sind absetzbar?
  • Inwieweit beteiligt sich der Fiskus an den Kosten für die Wohnungssuche und -erstausstattung?
  • Worauf gilt es bei den Fahrtkosten zu achten?
  • Was ist bei einer Eigentumswohnung als Zweitwohnung absetzbar?
  • Checkliste - Kosten für doppelte Haushaltsführung

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Leserkommentare

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03.02.2010 17:56 Uhr
cornelius: Umgekehrte Heimfahrt auch für Lebensgefährte
Frage: Sind die Regelungen zur "umgekehrten Heimfahrt" auch auf Lebensgefährten (also: noch nicht Ehepartner) anzuwenden? Danke!
22.01.2010 23:25 Uhr
Panther: Hoffentlich Sarkasmus...
die Überschrift "...entschädigt Fernweh" bei aus der Not heraus veranlasster Abwesenheit vom Heimatort und die Formulierung "Trend zum Zweitwohnsitz" sind hoffentlich sarkastisch gemeint, hier geht es schließlich nicht um Urlaub und neuen "Lifestyle" für moderne Bürger ... sondern um Zwänge für Arbeitnehmer, die bis Mitte des Jahres nur für unseren wunderbaren Steuerstaat arbeiten "dürfen"...
Foto: colourbox.com ID:3475
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