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Handy-Nummer mitnehmen

Wechsel mit Hindernissen

04.01.2011 14:54
Von Caroline Benzel
Jeder hat das Recht seine alte Handy-Nummer zum neuen Anbieter mitzunehmen. Zumindest theoretisch: Denn in der Praxis läuft bei der Rufnummer-Portierung nicht immer alles glatt.
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Wenn Sie mit Preis und Service Ihres Anbieters nicht mehr zufrieden sind, sollten Sie sich vor einem Wechsel genau erkundigen. Die wichtigste Frage lautet zunächst einmal: Will ich meine Rufnummer mitnehmen oder nicht? Das hat durchaus Folgen für die Wahl des neuen Anbieters. Denn einige Discounter unterstützen die Rufnummermitnahme nicht oder nur in bestimmten Tarifen.

Fragen Sie deshalb vorher beim Kundenservice des neuen Wunsch-Mobilfunkanbieters nach.In unserem Rechner für Handy Discount-Tarife können Sie Tarife mit und ohne Rufnummerportierung auswählen.
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Voraussetzungen der Rufnummernportierung

Die alte Rufnummer kann man erst mitnehmen, wenn der bestehende Vertrag gekündigt wurde und er maximal noch vier Monate läuft. Nach Auslaufen des Vertrages hat man bis zu einem Monat Zeit, die Rufnummer mitzunehmen. Dass die Rufnummer portiert werden soll, schreibt man dem bisherigen Anbieter am besten direkt in die Kündigung.

Auch dem neuen Mobilfunker des Vertrauens sollte man idealerweise gleich bei Vertragsabschluss mitteilen, welche Rufnummer von welchem Anbieter übernommen werden soll, damit die Portierung in die Wege geleitet wird.
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Kosten der Portierung

Der Ex-Anbieter darf laut Bundesnetzagentur für die Freigabe der Rufnummer Bearbeitungsgebühren von bis zu 30,27 Euro verlangen. Der neue Handy-Provider nimmt für den Service in der Regel nichts, manchmal werden sogar Boni als Wechsel-Anreiz gezahlt.

Das Problem: Wie die Portierung bezahlt wird, ist nicht festgelegt. Oft erwarten die alten Anbieter, dass Sie als Kunde die Gebühr überweisen, obwohl die Handy-Kosten sonst per Lastschrift abgebucht worden sind. T-Mobile nimmt für die Freigabe der Rufnummer einer Prepaid-Karte beispielsweise 24,95 Euro – der Betrag muss als Guthaben auf der Karte vorhanden sein, damit die Portierung genehmigt wird. Bei zu geringem Guthaben wird die Nummernübertragung schlicht verweigert - und somit der Wechsel verzögert. Oft hat dies zur Folge, dass der Wechsel-Kunde wertvolle Zeit verliert und manchmal tagelang nicht erreichbar ist.

Es kann zudem passieren, dass Kunden vorübergehend nicht über ihre Handy-Nummer erreichbar sind, selbst wenn sie sich an alle Fristen gehalten haben. So könne die Portierung von T-Mobile zu dem anderen Mobilfunk-Anbieter in Einzelfällen bis zu vier Kalendertage vor Ende des Mobilfunk-Vertrages erfolgen, sagt Dirk Wende von der Deutschen Telekom. „In diesem Falle endet der Xtra Mobilfunk-Vertrag mit der Portierung. Ab diesem Zeitpunkt erbringt T-Mobile die vereinbarten Leistungen nicht mehr.“

Tipp: Fragen Sie deshalb schon vor der Kündigung am besten schriftlich nach, wie die Portierung funktioniert und wann welcher Betrag bezahlt werden soll. Zwar kann es auch aus technischen Gründen immer Mal zur Verzögerung bei der Portierung kommen, doch wird so das Risiko minimiert.
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