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Internet

Fristlos kündigen bei zu langsamem DSL

02.06.2010 13:43
Von Fritz Himmel
Internet DSL DSL-Anbieter Vertragslaufzeit Kündigung Finanzportal Biallo.de
Netz wechseln - Lahme DSL-Verbindungen müssen Kunden nicht klaglos akzeptieren
Kunden, denen ein DSL-Anbieter nicht die versprochene Geschwindigkeit liefert, müssen nicht klaglos in langen Vertragslaufzeiten ausharren.
Ein entscheidender Aspekt für jeden Internetnutzer ist die Surfgeschwindigkeit. Doch viele DSL-Kunden kennen das Problem: Da verspricht ein Provider großmundig eine DSL-Geschwindigkeit von 6.000 oder gar 16.000 Kilobite pro Sekunde (kbit/s), tatsächlich geliefert wird aber dann nur die Hälfte, wenn überhaupt. Und mit dem niedrigen Speed hängt man dann auch noch 24 Monate lang vertraglich fest und darf die vollen Gebühren bezahlen.
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Außerordentliches Kündigungsrecht

Doch damit dürfte jetzt Schluss sein. Das Amtsgericht Fürth urteilte, dass in einem solchen Fall dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zustehe. Die zu geringe Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kunde den Vertrag nicht zwei Jahre lang akzeptieren müsse. Auch eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsieht, dass der Provider nur die am jeweiligen Ort verfügbare maximale Bandbreite schulde, während der Kunde in jedem Fall den vereinbarten Preis zahlen müsse, ist unwirksam.
Im konkreten Fall hatte ein DSL-Kunde einen Vertrag über eine DSL-Leitung mit einer Geschwindigkeit von 16.000 kbit/s beim Anbieter 1&1 geschlossen. Es stellte sich jedoch heraus, dass tatsächlich nur eine viel geringere Geschwindigkeit erreicht wurde – lediglich 3072 kbit/s. 1&1 teilte dem Kunden daraufhin mit, dass eine schnellere Leitung technisch nicht möglich und eine Änderung in der nächsten Zeit nicht geplant sei. Daraufhin wollte der Kunde nicht mehr an dem 24-monatigen Vertrag gebunden sein und kündigte fristlos. Dies akzeptierte der Anbieter nicht, sondern wies auf seine AGB hin, in denen festgelegt war, dass nur die am Wohnort tatsächlich verfügbare Geschwindigkeit geleistet werden müsse.

Das Gericht hielt die Kündigung für rechtmäßig (Az.: 340 C 3088/08). Der Vertrag sei über eine Bandbreite von 6.000 kBit/s zustande gekommen. Zudem sei die sogenannte "Speedoption" auf DSL 16.000 Vertragsbestandteil geworden. An diesen Vertrag ist der Provider gebunden. Die geringere Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Verbraucher an einem Langzeitvertrag nicht weiter festgehalten werden könne.

Den Verweis des Providers auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen ließ das Gericht ebenfalls nicht gelten. Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige. Deshalb stand ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
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Leserkommentare

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17.03.2010 16:14 Uhr
Steinacher: Geschwindigkeit
Liebe Gemeinde, war ja recht interessant was ich da so las. Jetzt habe ich aber eine ganz dumme Frage. Wie habt ihr die Geschwindigkeit gemessen?
12.11.2009 23:43 Uhr
Svennnn: 4. Versuch geglückt
es hat schon etwas gedauert, aber wenn man hartnäckig bleibt geht es. Seit 09.11. ist mein Vertrag aus Kulanz gekündigt. ;-))
13.10.2009 12:44 Uhr
Svennnn: 1. Versuch gescheitert
Ich habe aufgrund des Artikels bei 1&1 gekündigt. Habe heute nach einer Woche die Info bekommen, dass ich keine Sonderkündigungsrecht habe. Ich widerspreche jetzt und wart mal ab. Zitat von 1&1: Einer Sonderkündigung geben wir nicht statt. Wir weisen darauf hin, das wir "...bis zu 6000 Mbit" zur Verfügung stellen, jedoch immer die an Ihrem Anschluss maximal stabil mögliche Bandbreite.
30.09.2009 22:51 Uhr
PWenzl: Forum
Hallo! Macht doch auch Mal den Speedtest und schreibt im Forum Eure Ergebnisse. Hier findet Ihr den Eintrag im biallo-Forum: http://www.bialloonline.de/viewtopic.php?f=5&t=129 lg, wenzl
30.09.2009 16:32 Uhr
Meier, Harald: Mafia
Ich habe erlebt, wie bei den TK-Anbietern, nicht nur DSL, z.B. 1&1 sondern auch bei Telefon-Flatrates, z.B. Tele2 der Kunde über den Tisch gezogen wird. Je nach persönlichem "Pech" erhält man nicht die bestellte Leistung und/oder man befindetsich in Knebelverträgen mit fester Laufzeit, die dann auch noch nur mit einmonatiger Kündigungsfrist zu einem ganz bestimmten Datum zu kündigen sind und sich sonst automatisch um ein Jahr! verlängern. Treten techn. Probleme auf, kannst Du Dich meistens mit einer scheißteuren Hotline rumschlagen, u.s.w. In Zeiten, wo man z.B. den Stromprovider locker kündigen kann und der neue Provider dann wiederum 230 Volt (und nicht etwa 110 Volt) liefert, ist das, was man mit Telekummunikationsanbietern erlebt, dann doch eher ein Mafia ähnliches Verhalten. Ich begrüße jedes Gerichtsurteil, das die Sitation des armen Verbrauchers verbessert und rufe jeden, der über den Tisch gezogen wird, auf, seinerseits das Gericht oder mindestens die Verbrauchzentrale anzurufen. >> Lasse Dir n i c h t s gefallen. PS: M-Net ist ein ziemlich anständiger Laden. Leider nur in Bayern verfügbar.
30.09.2009 09:47 Uhr
Thorsten: Ermäßigung
Hallo, ich hatte das gleiche Problem. Ich habe eine Ermäßigung der mtl. Grundgebühr bekommen. Das Urteil find ich aber super. Mal schauen was ich jetzt mach !
29.09.2009 19:22 Uhr
Diel, Gerd: Endlich gibt auch Kundenrecht....
Ich finde diese Bericht über außerordentliches Kündig ganz richtig. Auch bei mir gab probleme mit 1&1 Anbieter. Da wir Gehörlos sind, brauche wir über Internet Telefonie mit Fax senden und empfangen. Bevor uns Vertrag abgeschlossen, habe wir extra vom 1&1 genau informiert ob mit Faxgerät über Telefonieleitung überhaupt funktiert. Die Anbieter behauptet ohne problem. Danach kam schwere Probleme mit Faxempfang, wir konnte nur Faxmitteilungen senden aber nie Faxempfang bekommen. Wollte deshalb damals auch eine außerordentliches Kündigen, weil wir Gehörlos sind und brauche dringend volle Faxfunktionen und Telefon allein können wir wegen Gehörlosigkeit nicht gebrauchen. Auch diese würden vom Anbieter trotzdem abgelehnt und mußte 2 Jahre lang teuer bezahlen. Jetzt habe ich nach 2 Jahre endlich gekündigt. Jetzt kommt doch was heraus wie die Gericht doch mal für 1&1-Kunden rechte geben kann. Deshalb finde ich ganz richtig.... Wir werden niemehr nocheinmal zu 1&1 Kundenvertrag abschließen. Daraus haben wir jetzt gelernt.
Foto: Colourbox.com ID:2952
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