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07.11.2011 14:11

Fünf Fragen an Fünf Fragen an: Rechtsanwältin Julia Schmidt

„Schulen dürfen die Handy-Nutzung verbieten“

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In den meisten Schultaschen steckt neben Lineal und Pausenbrot inzwischen auch ein Handy. Die Kinder wollen es so und die Eltern meistens auch. Doch für die Handy-Nutzung an Schulen gibt es Regeln. Ein Interview mit der Berliner Rechtsanwältin Julia Schmidt.
Julia Schmidt Rechtsanwältin „Schulen dürfen die Handy-Nutzung verbieten“ Finanzportal Biallo.de
Julia Schmidt Rechtsanwältin
Biallo.de: Kann die Schule ein generelles Handy-Verbot aussprechen?

Julia Schmidt: Eine Schule darf die Handy-Nutzung auf dem Schulgelände verbieten, nicht aber, dass Schüler Handys mitbringen. Schulen können also auch die Handy-Nutzung auf dem Pausenhof verbieten. Welche Regeln an der jeweiligen Schule gelten, steht normalerweise in der Schulordnung. In Bayern steht sogar im Schulgesetz, dass Handys auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein müssen.

Biallo.de:
Darf der Lehrer einem Schüler sein Mobiltelefon wegnehmen?

Schmidt: Wenn Schüler den Unterricht stören, weil sie beispielsweise telefonieren oder SMS schreiben, darf der Lehrer auch ein Mobiltelefon einziehen. Im Bayerischen Schulgesetz steht, dass das Handy vorübergehend einbehalten werden darf, in den anderen Schulgesetzen ist ein solches Vorgehen über die sogenannten Erziehungsmaßnahmen abgedeckt. Der Lehrer darf das Handy aber nicht unbegrenzt einbehalten, sondern muss es am Ende der Stunde oder des Unterrichtstages wieder zurückgeben. Wenn Lehrer Handys tage- oder wochenweise einbehalten, greifen sie damit nicht nur in die Rechte der Schüler während ihrer Freizeit ein, sondern auch in die Elternrechte, die ihre Kinder schließlich erreichen wollen.

Biallo.de:
Darf ein Lehrer das Handy eines Schülers durchsuchen?

Schmidt: Wenn der Schüler nicht zeigen will, was er auf dem Handy hat, dann kann der Lehrer ihn nicht zwingen und auch nicht selbst in dem Handy herumsuchen. Wenn der Verdacht besteht, dass der Schüler eine Straftat begangen hat, so muss die Schule gegebenenfalls die Polizei rufen.
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Biallo.de: Welche Konsequenzen hat ein Schüler zu befürchten, wenn er während einer Prüfung mit seinem Handy nach Lösungen sucht?

Schmidt: Das kommt auf die Prüfung an. Wenn Schüler unerlaubte Hilfsmittel benutzen, gilt das als Betrugsversuch. Die Prüfung wird dann mit der Note „Sechs“ oder gar nicht bewertet. Das kommt dann auf die jeweilige Schul- und Prüfungsordnung an. In einer Abiturprüfung würde die Klausur wahrscheinlich mit ungenügend bewertet werden. In den meisten Prüfungsordnungen gibt es aber einen Beurteilungs- und Ermessensspielraum. Sanktionen werden unterschiedlich gehandhabt. Es kann sein, dass nur ein Teil des Tests nicht bewertet wird, oder die ganze Prüfung als nicht bestanden gilt. In besonders schweren Fällen kann es sogar passieren, dass eine Wiederholung der Prüfung generell ausgeschlossen wird.

Biallo.de: Dürfen Schüler Klassenkameraden und Lehrer filmen und die Aufnahmen online stellen?

Schmidt:
Generell greift es in die Persönlichkeitsrechte ein, jemanden zu fotografieren oder zu filmen. Die Abgebildeten müssen also damit einverstanden sein. Das gilt auch für die Veröffentlichung. Mit einer unerlaubten Veröffentlichung von Videos oder Bildern kann man sich strafbar machen.
Die Strafbarkeit kann sich neben dem urheberrechtlichen Gesichtspunkt auch aus beleidigenden, gewaltverherrlichenden oder pornographischen Inhalten ergeben.
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