Biallo.de: Kann die Schule ein generelles Handy-Verbot aussprechen?
Julia Schmidt: Eine Schule darf die Handy-Nutzung auf dem Schulgelände verbieten, nicht aber, dass Schüler Handys mitbringen. Schulen können also auch die Handy-Nutzung auf dem Pausenhof verbieten. Welche Regeln an der jeweiligen Schule gelten, steht normalerweise in der Schulordnung.
In Bayern steht sogar im Schulgesetz, dass Handys auf dem Schulgelände ausgeschaltet sein müssen.
Biallo.de: Darf der Lehrer einem Schüler sein Mobiltelefon wegnehmen?
Schmidt: Wenn Schüler den Unterricht stören, weil sie beispielsweise telefonieren oder SMS schreiben, darf der Lehrer auch ein Mobiltelefon einziehen. Im Bayerischen Schulgesetz steht, dass das Handy vorübergehend einbehalten werden darf, in den anderen Schulgesetzen ist ein solches Vorgehen über die sogenannten Erziehungsmaßnahmen abgedeckt. Der Lehrer darf das Handy aber nicht unbegrenzt einbehalten, sondern muss es am Ende der Stunde oder des Unterrichtstages wieder zurückgeben. Wenn Lehrer Handys tage- oder wochenweise einbehalten, greifen sie damit nicht nur in die Rechte der Schüler während ihrer Freizeit ein, sondern auch in die Elternrechte, die ihre Kinder schließlich erreichen wollen.
Biallo.de: Darf ein Lehrer das Handy eines Schülers durchsuchen?
Schmidt: Wenn der Schüler nicht zeigen will, was er auf dem Handy hat, dann kann der Lehrer ihn nicht zwingen und auch nicht selbst in dem Handy herumsuchen. Wenn der Verdacht besteht, dass der Schüler eine Straftat begangen hat, so muss die Schule gegebenenfalls die Polizei rufen.