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21.11.2011 14:13

Smartphones versichern

Viele Fallstricke berücksichtigen

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Bei Versicherungen und Schutzbriefen für teure elektronische Geräte wie Smartphones sollten die Vertragsbedingungen genau überprüft werden. Nach Einschätzung von Verbraucherschützern enthalten sie in der Regel einige ärgerliche Klauseln.
Smartphones versichern Viele Fallstricke berücksichtigen Finanzportal biallo.de
Moderne Smartphones kosten richtig Geld - lohnt hier eine Versicherung?
Beim Erwerb von hochwertigen Smartphones müssen stolze Käufer tief in den Geldbeutel greifen, einige hundert Euro kommen schnell zusammen. Eine Versicherung lohnt sich definitiv nicht für jeden, vor allem nicht, wenn ein günstiges Gerät erstanden wurde. „Wenn Ihr Handy kaputt geht oder Sie es verlieren, wird Sie das nicht in den finanziellen Ruin treiben“, sagt Bianca Boss, Beraterin beim Bund der Versicherten (BdV). Nach ihrer Einschätzung dürfte es sich nicht rechnen, dagegen eine Versicherung abzuschließen.
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Grundsätzlich bietet die Garantie des Herstellers nur Schutz gegen Schäden, die eben ab Werk passieren können und im Rahmen der Garantie repariert werden. Schutzbriefe und Versicherungen greifen also da, wo der Hersteller keine Garantieleistung erbringen muss, vor allem bei selbst verursachten Schäden. Verschleiß durch regelmäßigen Gebrauch wird in der Regel nicht abgedeckt, ebenso wenig wie das schlichte Verlieren des Handys oder mutwillige Beschädigung. Nach den Versicherungsbedingungen sind folgende Schäden und Gefahren abgedeckt: Beschädigung und Zerstörung des Geräts durch Bedienungsfehler, Bruchschäden, Flüssigkeitsschäden, Überspannung, Kurzschluss, Brand, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte, Verlust des Geräts durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.
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Wer ersetzt wann den Verlust?

Allerdings, so der Tipp von BdV-Beraterin Boss, übernimmt bei Einbruchdiebstahl aus einem geschlossenen Gebäude oder Raub auch die Hausratversicherung die Entschädigung. Versicherungsschutz im Falle des Verlusts des Gerätes besteht nach ihren Angaben hingegen nur, „wenn das Gerät im persönlichen Gewahrsam sicher mitgeführt wurde oder in einem verschlossenen, nicht einsehbaren Behältnis einem Beförderungsunternehmen oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wurde.“ Nach BdV-Angaben dürfte sich der Hinweis „sicher mitgeführt“ im Leistungsfall als Problem erweisen. Bianca Boss sagt: „Die Versicherungsgesellschaften halten sich in den Bedingungen manches Hintertürchen auf, um sich im Schadensfall von Leistungen freizuhalten.“

Achtung Selbstbeteiligung

Als weitere finanzielle Stolperfalle erweist sich bei Versicherungen die vereinbarte Selbstbeteiligung. Aber nicht nur der Selbstbehalt spielt im Schadensfall eine große Rolle, sondern auch, ob die Versicherung bei der Berechnung der Erstattung den tatsächlichen Kaufpreis des Handys zugrunde liegt. Nach Angaben des BdV gibt es Versicherungsleistungen immer nur zum Zeitwert und nicht zum Neuwert des Geräts. Da die Versicherungen häufig nur die Anschaffungskosten für ein vergleichbares Gerät übernehmen und diese aufgrund der Schnelllebigkeit des Marktes bereits nach einigen Monaten deutlich unter dem Betrag liegen, den man selbst für das Mobiltelefon bezahlen musste, müssen Versicherte durchaus mit Einbußen rechnen. Bedenkt man zusätzlich die langen Laufzeiten, die meist 24 Monate betragen, rechnet sich eine Versicherung nur bei besonders hochwertigen Geräten. Ansonsten übersteigen die Beiträge oft die Leistungen, vor allem dann, wenn der Versicherungsfall erst gegen Ende der Vertragslaufzeit eintritt.
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