Wahrscheinlich ist es Ihnen auch schon einmal passiert, dass Ihr Arzt für eine zusätzliche Untersuchung oder eine Vorsorgemaßnahme extra Geld verlangt. Individuelle Gesundheitsleistungen (Igel) nennt man diese Wunschbehandlungen, die im Einzelfall sinnvoll sein können, aber von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
Besonders häufig geschieht das bei Augenärzten, Dermatologen und Gynäkologen. Typische Behandlungen sind Ultraschalluntersuchungen oder die Messung des Augeninnendrucks. Patienten zahlen für diese Selbstzahler-Leistungen rund 1,5 Milliarden Euro jährlich, schätzt das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), das dem Gesundheitsminister untersteht.
Allen diesen Leistungen ist gemeinsam, dass sie medizinisch nicht zwingend erforderlich sind. Das ist auch der Grund, weshalb gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche dazu bezahlen müssen. Wer sich dennoch für eine Igel-Leistung entscheidet, sollte vorher eine Vereinbarung treffen. Jeder Leistung ist in der Gebührenordnung der Ärzte ein bestimmter Betrag zugeordnet. Es ist dem Arzt überlassen, ob er davon den einfachen, den 1,8-fachen oder den 2,3-fachen Satz berechnet. Bei besonders schwierigen Behandlungen darf auch der Höchstsatz von 3,5 in Rechnung gestellt werden. Am Ende sollten Sie eine Rechnung erhalten, die die Einzelleistungen auflistet und auf die entsprechende Gebührenordnung für Ärzte verweist.
Tipp: Heben Sie die Rechnung auf jeden Fall auf, denn Igel-Leistungen zählen zu den Gesundheitskosten, die als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden können.